678
Die Menschheit.
staatlichen, anbricht, welche ihrer Bestimmung, sich zur humanenGesellschaft der Völker zu erweitern, langsam entgegengeht.
Dasjenige Moment, welchem eine' solche auf innerer Rechts-gleichheit beruhende Staatengemeinschaft hauptsächlich ihre Ent-stehung und Erhaltung verdankt, ist die Existenz einer Mehrheitannähernd gleichmächtiger Staaten, unter denen jeder dieTJebergriffe die sich ein anderer gestatten möchte eifersüchtig hint-anzuhalten bestrebt ist. So tritt hier an die Stelle einer höherenRechtsordnung ein Kampf der Interessen, der zuerst die wider-strebenden Kräfte mit Gewalt niederhält, um dann allmählich einRechtsbewusstsein zu erzeugen, das auch im Völkerverkehr zur stärkstenSchutzwehr der Ordnung zu werden bestimmt ist. Auf diese Weisesind die Grossmächte, die, wenn eine friedliche Beilegung wider-streitender Ansprüche unmöglich wird, vor allen zur Austragung derVölkerkämpfe verpflichtet sind, zugleich die berufenen Hüter derfriedlichen Interessen der Völker geworden. Sie haben nicht blossüber ihrer eigenen, sondern auch über der Rechtssicherheit derkleineren Staaten zu wachen, die sich selber nicht schützen können.Dass diese ein gewisses Gewicht von Macht mit in die Wagschaleeiner eventuell nöthig werdenden gewaltsamen Entscheidung legen,ist freilich bei der fortdauernden Bedeutung, welche hier demInteressenkampf neben der Stimme des Rechtsbewusstseins verbleibt,nothwendig. Darum bildet die Allianzfähigkeit eines Staatesschliesslich die Probe seiner Existenzfähigkeit. Annähernd bezeich-net die hierdurch gegebene Grenze der Machtgrösse zugleich dieGrenze, bis zu der anderweitige Momente, wie gemeinsamesNationalitätsgefühl, lange politische und geistige Zusammengehörigkeit,die Grundlagen einer staatlichen Einheit bilden können.
Nicht immer hat bekanntlich die neuere politische Rechtsgemein-schaft der Nationen, die in diesen letzten socialen Gleichgewichts-gestaltungen zu einem grossen Theil erst das Werk dieses Jahr-hunderts und aus dem Rückschlag gegen den letzten grossen Ver-such zur Aufrichtung eines Weltreiches hervorgegangen ist, jeneGrenzen eingehalten. Im angeblichen Interesse der Aufrechterhaltungder europäischen Rechtsordnung hielten sich manche der Grossmächteberufen auch in die innere Verfassung der fremden Staaten sich ein-zumischen. Der neueste Schritt auf dem Wege zur vollen Siche-rung der Rechtsgleichheit auf diesem Gebiete ist die ausdrücklicheLossagung aller Grossmächte von den Grundsätzen einer solchenInterventionspolitik. Damit ist die gesellschaftliche Ordnung der