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Ethik : eine Untersuchung der Thatsachen und Gesetze des sittlichen Lebens
Entstehung
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Das Völkerrecht.

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entspringen, der neue Rechtszustände zu seiner Ausgleichung fordert,werden vielleicht niemals ganz verschwinden. Indem aber auch hierdie nämlichen Hiilfsmittel, welche die Gewaltkriege verhindern, eineAusgleichung der Differenzen auf friedlichem Wege möglich machen,sind immerhin die Kräfte der internationalen Rechtsgemeinschaft daraufgerichtet, einen Gleichgewichtszustand der Staaten unter einanderherzustellen, welcher der Entstehung eines Krieges grössere Hinder-nisse in den Weg stellt und die Wirkungen verstärkt, die einegütliche Beilegung von Streitigkeiten ermöglichen. So bleibt dieForderung, dass sich das Verhältniss der Staaten einem Zustanddauernden Friedens immer mehr nähere, nicht bloss eine ethisch,sondern auch eine geschichtlich berechtigte, insofern wir nur in derGeschichte der Zukunft keine Wiederholung der Vergangenheit sonderneine Fortentwicklung der Gegenwart sehen. Ethisch betrachtet bleibtder Krieg immer ein Mittel äusserster Notlihülfe, und jedes Strebennach sittlicher Verbesserung muss die schliessliche Beseitigung solcherNothhiilfen zum Ziele haben. Die geschichtliche Entwicklung aberweist zugleich darauf hin, dass nicht ein mit höchster Macht aus-gestattetes internationales Tribunal oder ein allgemeiner Menschheits-staat, wie ihn noch Kant im Auge hatte, ein erreichbares Ziel ist,sondern dass in jenen freien Veranstaltungen, die in der Unterwerfungunter freiwillig gewählte Schiedsrichter, in friedlichen Vereinbarungenund Vergleichen schon heute wirksam sind, eine immer grösserefriedenerhaltende Kraft sich bewähren werde; und der wichtigsteFactor, welcher die Wirksamkeit dieser Einrichtungen der inter-nationalen Rechtsgemeinschaft sichert, wird darin bestehen, dass dasGefühl der moralischen Verantwortlichkeit gegenüber den schwerenFolgen des Friedensbruches immer mehr zunimmt.

Schon indem der Krieg zu einem nur in seltenen Fällen alsletzte Auskunft ergriffenen Lösungsprocess unheilbarer Conflicte imGesannntleben der Völker wird, nimmt er jedoch in den Hülfsmittelnund Bedingungen seiner Führung einen veränderten Charakter an.Die humaneren Regeln der Kriegsführung kommen hier nur als einäusseres Moment in Betracht. Von grösserer Bedeutung ist es, dass,wenigstens bei der Mehrzahl der Culturvölker, der Krieg durch dieallgemeine Wehrpflicht zu einem wirklichen Kampf der Völker ge-worden ist, bei welchem diese ihre ganze Kraft und Intelligenz undvor allem ihre in der Wehrfähigkeit zum Ausdruck gelangende poli-tische Lebenskraft in die Wagschale der Entscheidung werfen. Sobeginnt die Kriegführung zu einem kritischen Process der Geschichte