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Die Menschheit.
Staat häufig nur auf dem Weg der Gewalt, durch den Bürgerkrieg,zu entscheiden ist.
In einer besonders bezeichnenden Weise spiegeln sich dieseVeränderungen der Auffassung in den Vorstellungen, welche an dieSee und ihre Benutzung für Schifffahrt und Handel geknüpft werden.Der älteren Zeit ist die See das Gebiet allgemeiner Rechtslosigkeit.Weil keinem Staate gehörig wird sie als der Tummelplatz betrachtet,auf dem jeder bereit sein muss gegen jeden um Lehen und Eigen-thum zu kämpfen. Der Seeräuber ist die typische Gestalt dieserZeit. Sein Beruf gilt, ganz verschieden von dem des Räubers zuLande, so wenig als ein unehrenhafter, dass ganze Staaten sichnicht scheuen mit Seeräubern Bündnisse einzugehen oder selber See-raub zu treiben. Die Idee der menschlichen Rechtsgemeinschaft hatdie See in das grosse Territorium der Völkergemeinschaft um-gewandelt. Eben deshalb weil sie nicht im Besitz eines einzelnenStaates steht, ruht sie um so sicherer unter der Obhut aller see-fahrenden Nationen, die sich in die Garantie ihrer Sicherheit theilenund darum im allgemeinen für den Seekrieg strengere und unan-tastbarere Regeln aufzustellen bemüht sind, als sie für den mehrlocalisirten Krieg zu Lande gelten.
Das vorige Jahrhundert erblickt den Krieg noch durchausunter dem Gesichtspunkt der älteren Auffassung, nach der er einreiner Gewaltact ist, beruhend auf der absoluten Unverantwortlich-keit des autonomen Staates. Gegen diese Idee des Kriegs wendetsich jene Idee eines „ewigen Friedens“, die in der Philosophie dieserZeit eine hervorragende Rolle spielt. Man rückt daher diese Friedens-bestrebungen der Philosophen in ein falsches Licht, wenn man sieals Ausgeburten eines ungesunden Weltbürgerthums oder gar alsutopistische Träume verspottet. Manches von dem, was Kant der-einst in seinen „Präliminar- und Definitivartikeln“ zum ewigenFrieden verlangte, ist gegenwärtig tlieils durch das öffentliche Rechts-bewusstsein anerkannt, theils wird es wenigstens als ein zu er-strebendes Ziel betrachtet. Den willkürlichen, aus dynastischen oderandern egoistischen Interessen entstehenden Bruch des Friedensmacht heute schon die wachsende Befestigung der internationalenRechtsgemeinschaft immer unmöglicher, indem sie die dem reinenGewaltkrieg entgegenwirkenden Hülfsmittel der friedlichen Actionund des moralischen Gewichts der öffentlichen Meinung verstärkt.Jene Kriege freilich, die aus dem Gegensatz unversöhnlicher Rechts-anschauungen oder aus einem unlösbaren Conflict politischer Interessen