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Der Staat.
meisten solche, die sich auf neue bisher vom Staate nicht erstrebteZwecke richten, an Bedingungen geknüpft, welche die Gefahren, dieaus dieser Macht des Gesammtwillens entstehen könnten, zu er-mässigen suchen. Wenn die Rechtsordnung die Gefahren, die ihrvom Einzelwillen drohen, durch Massregeln unschädlich macht, diezumeist dem Bruch der Rechtsordnung als Strafe nachf'olgen, sokönnen die Gefahren, die vom Gesannntwillen ausgehen, nur durchEinrichtungen beseitigt werden, die der Handlung vorausgehen, diealso die Willensentscheidung selbst an Bedingungen knüpfen, welchefür ihre wohl erwogene Beschaffenheit eine Bürgschaft bieten. Ab-gesehen von diesen Verhältnissen der Entstehung und der Folgender Willensentschlüsse in beiden Fällen ist aber der Gesammtwilledes Staates ebenso autonom wie der Einzelwille. Kein anderer Ver-band, der zwischen den Einzelnen und den Staat sich einscliiebt, kannin dieser Beziehung und ebenso hinsichtlich der Vielseitigkeit der Auf-gaben mit beiden es aufnehmen. Der Verein, die Genossenschaft, dieGemeinde verfolgen überall nur beschränktere Zwecke, und wo sieinnerhalb dieser Zwecke Autonomie besitzen, da ist eine solche entwederdurch freie Vereinbarung entstanden, beruht also in Wahrheit aufder Willensautonomie der Einzelnen, oder sie hat dieselbe, Avie beider Gemeinde und andern politischen Verbänden, vom Staate ent-lehnt und übt sie nur im Vollzug allgemeinerer staatlicher Anord-nungen.
Darum gibt es keine Auffassung des Staates, die gründlicher seinWesen verkennt als die jener individualistischen Staatstheorie, dieihn aus einem wirklichen oder fmgirten Gesellschaftsvertrage hervor-gehen und so entweder mit der Gesellschaft selbst zusammenfliessenlässt oder irgend einem innerhalb der letzteren durch freie Zustim-mung der Einzelnen entstandenen Vereine gleichstellt. Das wahreVerhältniss von Staat und Gesellschaft Avird hier völlig in sein Gegen-theil umgekehrt: denn nicht der Staat erscheint nun, Avie er es that-säclilicli ist, als die die Gesellschaft planvoll organisirende Kraft,sondern die Gesellschaft oder vielmehr die Einzelnen, die sie zusam-mensetzen, sollen den Staat als eine künstliche Schöpfung hervor-bringen. So Avird denn auch in dieser Theorie der Staat in Wahrheitnicht als ein Organismus, sondern als eine Maschine betrachtet, bei derenConstruction man verschiedene Pläne befolgen kann, von denen aberderjenige als der zweckmässigste, Aveil dem vermeintlichen Ursprungdes Staates angemessenste erscheint, bei dem A r on vornherein derZweck desselben auf ganz bestimmte, im Interesse des Einzelnen