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Der Staat.
Vorbildung sein; oder sie soll doch zu einer solchen erst unmittel-bar vor dem Uebergang in den praktischen Beruf werden. Eineallzu sehr auf den unmittelbaren Nutzen gerichtete Zeit hat hiernicht immer auf die wahren Bedürfnisse der höheren Bildung günstig-gewirkt. Sie hat nicht bedacht, dass der Mensch nicht bloss zuseinem Beruf, sondern auch zu einer bürgerlichen Stellung heran-gebildet werden soll, die je nach dem Lebenskreise dem sie an-gehört allgemeine Forderungen an die Bildung stellt, bei denenzwar die Lebenslage, nicht aber der besondere Zweig der Beschäf-tigung, die dem Einzelnen innerhalb derselben zugefallen ist, inBetracht kommt. Auf die Gebiete, welche in dieser Beziehung alsdie allgemein wissenschaftlichen Bildungsfächer für die mittlere undhöhere Stufe gelten dürften, ist oben schon hingewiesen worden*).
Als eine der unerfreulichsten Folgen jener Militärischen Unter-richtsbestrebungen betrachte ich den zum Th eil geglückten Versucheiner Zersplitterung unseres gesummten höheren Unterrichtswesensin eine mehr den realistischen und eine fortan vorzugsweise denhumanistischen Fächern gewidmete Hälfte. Für die wirklichenBedürfnisse des Berufs kommt diese Scheidung wenig in Betracht.Jeder weiss, dass die realistische und die humanistische Bildung-gleich tüchtige Mathematiker, Aerzte u. s. w. hervorbringen kann.Aber dass die gesammte Masse der höher Gebildeten in zweiLebenskreise auseinander falle, deren Interessen, Gemüthsbedürf-nisse und allgemein humane Anschauungen zum Theil verschiedenesind, kann gewiss als kein wünschenswerther Erfolg gelten. Auchhier scheint sich jedoch in dem Streben der niedereren Stufe esder höheren gleichzuthun, schliesslich das Mittel zur Ausgleichungvon selbst zu bieten. Sind die Unterschiede der beiden Bildungs-anstalten, indem jede sich das Gute der andern aneignet, soklein geworden, dass Niemand mehr einsieht wozu jene Unter-schiede da sind, dann wird auch diese Trennung verschwinden, undvielleicht nicht ohne von heilsamen Folgen für die Ziele unserer ein-heitlichen höheren Bildung gewesen zu sein.
Verfolgt der Staat in der Leitung der verschiedenen Stufen desUnterrichts zunächst sociale Zwecke, indem er zugleich individuellenBedürfnissen entgegenkonnnt, so verbindet er dagegen das socialemit dem humanen Interesse, wenn er auch ausserhalb des eigent-lichen Unterrichtsgebietes die Zwecke der Wissenschaft und Kunst
*) Ygl. Cap. I, S. 610.