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Ethik : eine Untersuchung der Thatsachen und Gesetze des sittlichen Lebens
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Der Staat.

der Hand liat oder auch nur einen entscheidenden Einfluss auf siebesitzt, naturgemäss die religiöse Seite des Unterrichts die Haupt-sache bleiben. Sie kann daher principiell ihre Schulen nur ihrenAngehörigen öffnen oder doch Andersgläubige nur in Nothfällen dulden.Eine kirchlich geleitete Erziehung bedeutet daher Spaltung des ge-sammten Unterrichts nach Kirchen und Confessionen, das heisst siebedeutet Spaltung der heranzubildenden Jugend auch in allem demwas sie zu ihrem weltlichen Beruf und zu ihrer bürgerlichen Stellungvorbereiten soll und somit Spaltung der geistigen Bildung der Kationnach religiösen Gegensätzen und den von ihnen bestimmten po-litischen Anschauungen. Eben darum ist für den Staat im Interesseder Erziehung seiner Bürger zur Staatsgemeinschaft die Einheitder Schule, die auf allen Stufen des Unterrrichts Angehörige ver-schiedener Lebenskreise und Glaubensgemeinschaften vereinigt, daszu erstrebende Ziel.

Natürlich schliesst diese Einheit, wenn die Forderung Wahr-heit bleiben soll, dass der Schule ihr Antheil an der religiösen Er-ziehung der Jugend gewahrt werde, die Bedingung in sich, dassdie für die öffentliche Erziehung massgebenden religiösen Grund-anschauungen, ähnlich wie die allgemeinen Grundlagen des Wissens,allgemeingültige seien. Dass für unseren heutigen Staat und dievon ihm getragene Cultur diese allgemeingültigen Anschauungen diedes Christenthums sind, daran kann füglich kein Zweifel be-stehen*). Der verschwindenden Minderzahl der Dissidenten und

*) Ich unterlasse nicht hervorzuheben, dass ich bei diesen Bemerkungenvor allem die deutschen "Verhältnisse im Auge habe. Dass für andereNationen z. B. für Nordamerika, wo unter dem Einfluss einer ausgedehntenSektenbildung die Trennug von Kirche und Staat in viel höherem Grade alsbei uns in die individuellsten Lebensgebiete eingedrungen ist, zum Theil andereGesichtspunkte massgebend sind, bestreite ich nicht. Uebrigens bezweifle ich,dass in dieser Beziehung für uns die nordamerikanischen Zustände ein zu er-strebendes Ideal bedeuten. Die in anderen Ländern versuchte völlige Ausschei-dung der religiösen Bildung aus der staatlichen Volksschule hat ihre praktischeProbe noch zu bestehen. Dass Compendien einer utilitarischen Moraltheorie,wie sie in Frankreich eingeführt worden sind, in der Jugenderziehung jemalsdie concrete Verkörperung einer idealen sittlichen Lebensführung, wie der In-halt der religiösen Weltanschauung ihn darbietet, ersetzen kann, glaube ichnicht. Abgesehen von dem offenkundigen pädagogischen Fehler, den sie be-gehen, scheinen mir diese Reformversuche das Uebel, dem sie steuern sollten,erst recht heraufzubeschwören. Denn das unabweisbare Correlat eines religions-losen staatlichen Volksunterrichts ist die freie Zulassung privater oder kirch-licher Unterrichtsgemeinschaften, die nun in einen Wettkampf mit dem Staat