Der Staat als Gesellschaftseinlieit.
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Indem der Staat so mit weiser Mässigung den Bedingungender geschichtlichen Entwicklung Rechnung tragend die Gesellschaftzu reformiren oder wo es Noth tliut neu zu gestalten sucht, erfüllter eine eminent sittliche Aufgabe. Er entreisst die gesellschaft-lichen Bildungen dem Zufall ihrer ursprünglichen Entstehung, umsie seinen von den sittlichen Zwecken der Gesammtheit geleitetenPlänen anzupassen. Die Gesellschaft als solche lebt in der Gegen-wart, der Staat aber ist erfüllt von den Aufgaben der Zukunft, under stellt so auch die vorübergehenderen Triebkräfte des socialen Lebensin den Dienst bleibender Zwecke. Sein Augenmerk muss dabeihauptsächlich darauf gerichtet sein, dass er alle jene gesellschaft-lichen Vereinigungen, die der unerlässlichen Theilung der Arbeit unddem Streben nach Selbstbetheiligung der Staatsbürger an den all-gemeinen Staatszwecken förderlich sind, unterstütze, und dass er allenjenen Reibungen der Gesellschaftsclassen, die den sittlichen Aufgabender Gesammtheit hemmend entgegentreten, so viel als möglich zusteuern suche.
4. Der Staat als Bildungsgenieinschaft.
Bei den Aufgaben, welche der Staat der Gesellschaft gegen-über zu erfüllen hat, steht ihm als das wirksamste Hülfsmittel diegeistige Bildung, deren Leitung er als eine seiner wichtigstenPflichten anerkennt, zur Seite. Er dient damit zunächst den Bedürf-nissen der Gegenwart, indem er jeden Staatsbürger in den Standzu setzen sucht, seinem Beruf nachzukommen, seine bürgerlichenRechte zu wahren und seine Pflichten gegen die Gesammtheit zuerfüllen. Zugleich aber richtet sich seine Fürsorge in die Zukunft:er sucht eine Besserung der gesellschaftlichen Lage der niederenClassen vorzubereiten, indem er ihre geistige Hebung erstrebt undauf diese Weise die Unterschiede der Gesellschaftsclassen so weitauszugleichen bemüht ist, als dies die Forderungen der rechtlichenund sittlichen Gleichheit und des einträchtigen sittlichen Zusammen-wirkens aller Gesellschaftsglieder wünschenswerth machen.
In nichts hat der Staat die Suprematie seiner sittlichen Auf-gaben über die der Einzelnen entschiedener zum Ausdruck gebrachtals in der allgemeinen Sorge für die Bildung, die er gleichzeitigals ein Recht und als eine Pflicht für sich in Anspruch nimmt. Die
Platonische Forderung, dass die Erziehung in den Händen des StaatesWundt, Ethik. 2. Aufl. 42