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Die Gesellschaft.
egoistischen Interessen die Oberhand gewinnen', so dass der Vereinlediglich auf die Beeinträchtigung anderer Berufs- oder Gesellschaffcs-classen den Nutzen seiner eigenen Genossen zu gründen hofft, oderwenn verschiedene Vereine des nämlichen Berufs oder Angehörigedesselben, die zugleich verschiedene Lebensstellungen einnehmen, wieMeister und Gesellen, Fabrikanten und Arbeiter, einander bekämpfen.Freilich sind aber Zustände der letzteren Art meist schon Symptometieferer sittlicher Schäden. Insbesondere weisen sie darauf hin, dasszwischen den sich bekämpfenden Elementen ein wirklicher Berufs-verband gar nicht oder nur scheinbar existirt, dass sich also z. B.der Fabrikant und selbst der Handwerker ganz oder theilweise ineinen Capitalunternehmer umgewandelt hat, der fremde Arbeitskraftbloss im Interesse seiner Capitalvermehrung auszunützen trachtet.Unsittliche Zustände dieser Art müssen natürlich auch in den Be-rufsverbänden sich spiegeln, die ebenso durch den Kampf der Interessenentzweit werden, wie die Gemeinschaft der Interessen sie zusammen-führt.
Von diesen leider heute nicht zu den Ausnahmen gehörendenFällen abgesehen ist die Berufsgenossenschaft eines der wichtigstenAgentien der socialen Sittlichkeit. Sie stärkt das Gefühl der Be-rufsehre, sie erzieht zu gemeinsamer Thätigkeit und zur Unterord-nung des Einzelnen unter Gesammtinteressen. Für die Organisationder Gesellschaft hat sie zweifellos eine grössere Bedeutung, als ihrheute in dem politischen Einfluss den sie geniesst eingeräumt wird.An eine Autonomie den Genossen gegenüber, wie sie eine ältereZeit in den Zunftverfassungen der Gewerbe und in den privilegirtenGerichtsständen anderer Corporationen kannte, kann freilich hier ineiner Zeit kräftiger erwachten Staatswillens nicht mehr gedachtwerden. Aber man darf doch zweifeln, ob die Berufsgenossenschaftin den staatlichen und Gemeindevertretungen der Bürger nicht inviel höherem Masse einen Anspruch auf Berücksichtigung verdienteals die Vermögenslage oder das örtliche Interesse, welchesletztere in der Eintheilung in bestimmte Wahlkreise sich geltendmacht.
Jene Erziehung zu gemeinsamer Thätigkeit und jene Erweckunggemeinnütziger Bestrebungen, welche schon den Berufsgenossen-schaften in gewissem Grade zukommt, ist nun in höherem Massenoch den bürgerlichen Vereinen eigen, die den grossen Vor-theil bieten, dass hei ihnen von vornherein der allgemeinere Zweckdie egoistische Seite, die den Berufsverbänden niemals fehlt und nicht