Die Vereine.
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Ganz anders sind selbstverständlich jene Vereine zu beurtheilen.die wesentlich nur der sicheren Erhaltung namentlich des kleinerenBesitzes, nicht der Massenvermehrung des grossen bestimmt sind,wie Sparcassen, Vorschuss- und Creditvereine, — Vereinigungen diezwar ebenfalls nur den Zwecken des individuellen Besitzes dienen,aber durch ihren Charakter als zweckmässige oder selbst wohlthä-tige Hülfsmittel für die Sicherung der Lebensstellung einen, wennauch untergeordneten, doch durch ihren Einfluss auf die Lebens-führung nicht zu unterschätzenden Werth gewinnen. Dieser Umstandrechtfertigt es auch vollkommen, dass die für die Anlage des kleinenErwerbs bestimmten Vereine dieser Art der zufälligen Redlichkeiteinzelner Unternehmer entzogen und der öffentlichen Obhut der Com-munen oder des Staates unterstellt werden.
Eine höhere Stellung als dem Besitzverband gebührt dem Be-rufs verband. Er führt zumeist vorzugsweise den Namen derGenossenschaft. Denn es sind bei ihm mehr als bei andernVereinen die Genossen einer und derselben Lebensstellung, derenvornehmste Lebenszwecke übereinstimmen, die sich hier entwederfür einzelne ihrer Berufsinteressen oder so viel als möglich für dieVerfolgung der Gesammtheit derselben zusammenschliessen. Dem-gemäss bestehen gerade die Berufsverbände wieder aus mannigfachenGliederungen, in deren Verhältniss zu einander sich in gewissemGrade die Gliederungen der gesammten Gesellschaft wiederholen.Zunächst kann eine kleine Anzahl von Berufsgenossen sich zu ge-meinsamem Betrieb vereinen, sei es um überhaupt nur mit vereintenMitteln und Kräften ihrer Arbeit obzuliegen, sei es um danebennoch des Vortheils der Arbeitstheilung zu gemessen. Sodann könnensich die an einem und demselben Ort befindlichen Angehörigen einesund desselben Berufs oder verwandter Berufe vereinigen und dabeiwieder entweder nur einzelnen Wirthschafts-, Rechts- oder Bildungs-zwecken oder aber der Gesammtheit der Berufsinteressen zu dienensuchen. Als weitester Kreis einer solchen Organisation kann end-lich noch alle Berufsgenossen eines Staates eine Vereinigung um-schliessen.
Da der sittliche Werth der Vereine allgemein mit der Ueber-einstimmung der sittlichen Bestrebungen zunimmt, durch die sie zu-sammengehalten werden, so nehmen unter allen Interessenverbänden,welche den materiellen Lebensbedürfnissen zugewandt sind, die Be-rufsverbände weitaus die erste Stelle ein. Sie verwandeln sich nurdann in schädliche Gesellschaftsbestandtheile, wenn in ihnen die