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Ethik : eine Untersuchung der Thatsachen und Gesetze des sittlichen Lebens
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Die Gesellschaft.

bundenheit der Gesellschaftsordnung eine freiere, der individuellenThätigkeit grösseren Spielraum gewährende Bewegung. DiesenUnterschieden entspricht es, dass die Gesellschaftsclassen, wenn sieauch dem Einzelnen gelegentlich den Uebergang aus der einen indie andere gewähren, doch wechselseitig einander ausschliessen,während die verschiedenen Vereine in der mannigfaltigsten Weisein einander übergreifen. Niemand kann mehreren Gesellschafts-classen, aber Jeder kann vielen Vereinen angehören.

Der Verein ist überall ein Product gemeinsamer Interessen.Weist auch das Wort Verein selbst schon auf die Einheit hin, zuwelcher sich in ihm verschiedene Individuen Zusammenschlüssen, sokann doch nach der Bedeutung der auf diese Weise verfolgtenZwecke und der grösseren oder geringeren Gemeinsamkeit derLebensstellung ein solcher Verband wieder eine sehr verschiedeneFestigkeit besitzen. Für die loseste Verbindung dieser Art behältman in der Regel den allgemeinen Ausdruck Verein bei. DerVerein im engeren Sinne kann so Angehörige der verschiedenstenGesellschaftsclassen, Berufs- und sonstigen bürgerlichen Stellungenumfassen. Etwas enger ist der Begrilf der Gesellschaft: sie be-zeichnet die Vereinigung zu einem bestimmten Zweck, der in Folgedes bleibenderen Interesses das er voraussetzt auch eine festere Ver-bindung zwischen seinen Mitgliedern zulässt. Noch einen Schrittweiter führt die Genossenschaft: bei ihr bringt der gemeinsameZweck eine zumeist auch die sonstigen Lebensgebiete ergreifendeEinheit der Bestrebungen hervor. Die letzte Stufe wird endlich er-reicht in der Körperschaft, bei der die Zusammengehörigkeitder Genossenschaft sich auch nach aussen hin kundgibt in demAnspruch auf Rechtseinheit, in äusserer Repräsentation u. dergl.Die Gesellschaft setzt in der Regel voraus, dass ihre Mitgliederder gleichen Gesellschafts dass e angehören und in ihr gemeinsamematerielle oder geistige Interessen besitzen; die Genossenschaftberuht auf gleicher Berufsstellung; die Körperschaft verleihtihren Mitgliedern selbst eine bürgerliche Stellung und nicht seltenmit ihr zugleich einen Beruf.

In ethischer Beziehung wichtiger als diese äusseren Unter-scheidungen, die durch mancherlei Uebergangsformen durchbrochenwerden, sind die Unterschiede der Vereine nach den Zwecken diesie verfolgen. Diese Zwecke können nach ihrem allgemeinsten In-halt individueller, socialer und humaner Art, oder siekönnen aus mehreren dieser Bestandteile gemischt sein. Solche