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Ethik : eine Untersuchung der Thatsachen und Gesetze des sittlichen Lebens
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Die Gesellschaft.

auf dem sie heute noch ihre für das sittliche Leben fruchtbarsteGrundlage findet, auf dem des Glaubens an ein für alle Einzelnengleiches Verhältniss zu dem letzten Grund und Zweck des mensch-lichen Daseins. Doch mit wachsender Macht musste diese zuerstnur im Jenseits und in der Beziehung zu ihm verwirklicht gedachteGleichheit der Einzelnen auf das Diesseits herüberwirken und hierschliesslich in die Forderung nach dem Mitbesitz der wichtigstengeistigen Güter ausmünden. Wenn aber aus Vergangenheit und Ge-genwart sich die Richtung erschliessen lässt, in der sich die Zukunftentwickeln wird, so scheint das Gesetz zu gelten, dass der Kreisderer, die selbstthätig und mit selbstbewusster Erkenntniss der er-strebten Zwecke an der Culturarbeit der Gemeinschaft theilnehmen,weiter und weiter, und dass im gleichen Masse diese Erweiterungzur Förderung der sittlichen Zwecke unerlässlich wird.

Ist es das Gebiet der geistigen Bildung allein, auf dem einerelative Gleichheit der Einzelnen erreichbar, aber allein auch für dieGeltendmachung des sittlichen Werthes der Persönlichkeit erforder-lich ist, so ist es nun unausbleiblich, dass dies auf die andern fürdie sociale Stellung massgebenden Momente herüberwirkt. Der Ein-zelbesitz wird, als ein Hülfsmittel persönlich freier Bethätigung,gerade aus sittlichen Gründen wahrscheinlich niemals entbehrt wer-den können. Aber um ihn auf dieses Mass berechtigten Einflusseseinzuschränken, werden mehr und mehr jene übermässigen Unter-schiede desselben verschwinden müssen, die von den schwerstensittlichen Nachtheilen gefolgt sind. Manche Selbstregulirungen sindschon innerhalb der heutigen Gesellschaftsordnung wirksam, die da-rauf hinarbeiten: so die zunehmende moralische wie materielle

Werthung jeder Art nützlicher Arbeit, und die ebenso mit dermoralischen Entwerthung arbeitslosen Besitzes Hand in Hand gehendegeringere Ertragsfähigkeit desselben. Mächtiger als diese in dieSphäre persönlicher Bethätigungen fallenden Selbstregulirungen sinddie Einflüsse der Gesellschaftsordnung. Indem Staat, Gemeinde undunter staatlicher Aufsicht stehende Vereine in den Wettbewerb derEinzelnen um Erzeugung der materiellen Güter eingreifen, bereitetsich eine Wirthschaftsordnung vor, innerhalb deren der Gemeinbesitzeine grössere Bedeutung gewinnt und das Privateigenthum auf diefür die sittlichen Zwecke, denen es dienen soll, wünschenswerthenGrenzen allmählich einzuschränken strebt. Hat erst die Ausglei-chung der Besitzverhältnisse die Erscheinung des wohlhabendenMüssiggängers zur Ausnahme gemacht, so wird diese Erscheinung