Die Gesellschaflsclassen.
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"W ettbewerbung um die höchste Stelle sicherstellen und zugleich dieDauer der Fürstengewalt als ein äusseres Zeichen der festbleibendenStaatsordnung betrachten möchte. In der Gesellschaftsordnung wirddieses Motiv naturgeinäss so lange wirksam bleiben, als jenen poli-tischen Gesichtspunkten überhaupt eine Bedeutung zukommt. Mitdem Eintritt republikanischer Staatsformen pflegt daher auch dieoberste Gesellschaftsclasse sich aufzulösen.
Ist nach allem dem die Gesellschaftsordnung keine Schöpfung,die nur um des Einzelnen willen da ist, weshalb sie auch einer Recht-fertigung aus den Diensten die sie dem Einzelnen leistet nicht be-darf, so ist doch hervorzuheben, dass auch hier die Gesammtzweckefördernd auf die Einzelzwecke zurückwirken, und dass der Einzelnedurch jene Gesellschaftsgliederung jedenfalls mehr gewinnt, als eraus einer alle Unterschiede nivellirenden Auflösung der Gesellschaftgewinnen könnte. Abgesehen von jenen den verschiedenen Lebens-stellungen eigenthümlichen Ausprägungen des sittlichen Lebens, diebei der bürgerlichen Stellung des Einzelnen schon erwähnt wurden,und die selbstverständlich mit dem Aufhören der gesellschaftlichenUnterschiede verschwinden würden, ist für die heutige Cultur indem Streben nach einer höheren Lebensstellung ein Factor hinzu-getreten, der freilich, wie jedes neue Hülfsmittel des sittlichen Lebens,auch seine Gefahren in sich birgt, der aber doch als eine der wirk-samsten und unentbehrlichsten Triebkräfte geistiger und sittlicherAusbildung anzuerkennen ist.
Die sociale Frage ist vor allem deshalb eine sittliche Frage,weil in dem Kampf um die gesellschaftliche Stellung der Ein-zelnen neben vielem was verwerflich und ohne Aussicht aufbleibenden Bestand ist, doch auch ein sittlicher Factor mit-redet, dessen Recht nicht bestritten werden kann. Er bestehtdarin, dass jene sociale Gleichberechtigung, welche die ihrer ent-behrenden Massen erringen möchten, eine Vorbedingung der sitt-lichen Gleichheit ist. Denn die gesellschaftliche Achtung, die derEinzelne geniesst, wirkt nicht bloss zurück auf seine Selbstachtung,sondern sie macht ihn überhaupt erst theilnahniefähig an den ge-meinsamen geistigen Zwecken, deren Verfolgung die Glieder einersittlichen Gemeinschaft mit einander verbindet.
In der rücksichtslosen Geltendmachung des Princips der sitt-lichen Gleichheit besteht der grosse ethische Fortschritt des Christen-thums gegenüber der alten Cultur. Das Christenthum hat dieseGleichheit zunächst auf demjenigen Gebiet geistiger Bildung gesucht,