Die Familie.
621
Einen Fall freilich gibt es, wo der Frau die Möglichkeit ge-geben sein muss, durch die Ausübung eines ihren Kräften angemes-senen Berufs ihr Leben zu fristen und sich der menschlichen Ge-sellschaft nützlich zu machen: der Unverlieiratlieten, welcherder Beruf der Gattin und Mutter versagt ist, muss es unbenommenbleiben in den Wettbewerb um Arbeit überall da einzutreten, wonicht die Natur der Thätigkeit die Tlieilnahme der Frau an der-selben verbietet. Insbesondere bildet auch das Vorurtheil, dass dieintellectuelle Befähigung der Frau sie zu gewissen höheren Be-rufsformen untauglich mache, keinen begründeten Einwand. Solltesich auch nur in einzelnen Fällen dieses Vorurtheil als nicht stich-haltig erweisen, so ist das Grund genug, die Entscheidung der Fragedem jedesmaligen Wettbewerb zu überlassen; es würde aber un-gerecht sein unter einer Regel die für Viele zutreffen mag auch alledie notlileiden zu lassen, denen man damit eine ihren Kräften an-gemessene, für sie und Andere nützliche Beschäftigung versagte.
Es gibt nur zwei Momente, die hier als allgemeingültige an-gesehen werden können, weil, wo sie je einmal nicht zutreffen, diesso sehr der weiblichen Natur widerstreitet, dass die Ausnahme keinPrivilegium für sich fordern kann. Das Weib soll keinen Berufüben, der ihre physische Kraft übersteigt; und es soll den Be-schäftigungen fern bleiben, die seinem Charakter zuwiderlaufen.Arbeiten, die grössere Muskelkraft, ungewöhnliche Ausdauer, Unter-drückung von Gefühlsregungen und grosse Willensenergie fordern,sind nicht für die Frau geschaffen, deren physische Organisationdie Weichheit und den Wechsel der Stimmungen zu einer unver-meidlichen Beigabe ihrer Natur macht, wenn sie nicht aufhöreu sollein Weib zu sein. So wenig aber die bestehenden socialen Einrich-tungen denen die das Mittelmass normaler Begabung überschreitendas Betreten eigenthümlicher Wege verschliessen sollen, ebenso wenigkann es ihre Aufgabe sein für aussergewöhnliclie Naturen Gesetzezu machen. Seltene Feigheit ist für den Mann kein Grund, ausdem er sich dem Kriegsdienst entziehen kann: denn sie ist eineEigenschaft, die bei ihm nicht vorausgesetzt werden darf. Ebensowenig kann aber ungewöhnlicher Mutlr für einzelne Frauen die Er-laubnis begründen am Kriegshandwerk theilzunehmen: dieser ist hierebenso gut eine nicht vorauszusetzende Eigenschaft. Die begeistei’teJungfrau, die in Momenten höchster Noth für ihr Vaterland kämpft,ist, obgleich sie aus den Grenzen ihres Geschlechtes heraustritt, eineerhabene Erscheinung, — ein Regiment weiblicher Soldaten würde