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Ethik : eine Untersuchung der Thatsachen und Gesetze des sittlichen Lebens
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Die Gesellschaft.

Bei niederen Berufsformen ist dieses Verliältniss schon seit langerZeit unter dem Druck erschwerter Enverbsbedingungen zur Noth-wendigkeit geworden. Es stellt namentlich überall da sich ein, woder Beruf des Mannes nur seine eigene Kraft beschäftigt, zugleichaber für den Unterhalt der Familie nicht in wünschenswerther Weiseausreicht. Dass unter solchen Umständen die Frau durch ihrerHände Arbeit oder auch durch besondere ihren Kräften und Fähig-keiten entsprechende Berufsübung für die Existenz der Familie miteintritt, wird man zwar als ein an sich nicht erwünschtes, aber inder Lebenslage begründetes und durch die Sicherung des äusserenLebens für die sittlichen Zwecke förderliches Auskunftsmittel be-trachten können. Doch nicht selten hat in der neueren Zeit dasStreben der Frau nach grösserer Selbständigkeit dazu geführt, dassdieses Verhältniss auch auf die höheren Lebensstufen übertragenwurde, wo eine Erwerbsnothwendigkeit dafür nicht besteht und nurder Wunsch, durch doppelten Erwerb die Annehmlichkeiten desLebens zu erhöhen, oder noch öfter der Trieb begabterer Frauennach einem an äusserer Bethätigung und mannigfachem Interessereicheren Leben das treibende Motiv abgibt. Es ist augenfällig,dass der Erfolg hier in manchen Beziehungen kein anderer ist, alser bei der völlig übereinstimmenden Arbeitstheilung zu sein pflegt.Wie die beste Hülfe welche die Frau dem Manne sein soll noth-leidet, wenn sie einfach eine Genossin aller seiner Arbeiten wird,so droht die Familie zu einer bloss äusseren Wirthschaftsgemein-schaft zu werden, wenn Mann und Frau jedes seinem besonderenErwerb und seinen eigenen Interessen nachgehen. Nur kann imletzteren Falle auch das Interesse eines Jeden an der Arbeit desAndern verloren gehen, da der eigene Beruf vollauf Beschäftigungund Befriedigung bietet. Dies sind Nachtheile, unter denen diewichtigsten Familienpflichten, die der Erziehung und der wechsel-seitigen sittlichen Förderung, nothleiden müssen. Dass Fälle Vor-kommen, für welche dies nicht gilt, wo insbesondere eine eminenteBegabung der Frau nach der Seite künstlerischer Bethätigung ihreselbständigere Berufsstellung rechtfertigt, und wo ein solches geistigenInteressen verschiedener Art zugewandtes, aber zugleich mit wechsel-seitigem Verständniss gepaartes Zusammenleben der Gatten ein auchin ethischer Beziehung weit über dem Mittelmass stehendes Ver-hältniss herbeiführen kann, soll darum nicht geleugnet werden. Abernach seltenen Ausnahmen lassen sich nicht die Hegeln des sittlichenLebens gestalten.