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Ethik : eine Untersuchung der Thatsachen und Gesetze des sittlichen Lebens
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Die bürgerliche Stellung.

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Ist hiernach das Mass allgemeiner Rechte und Pflichten, dasdem Einzelnen nach seiner bürgerlichen Stellung zukommt, ein ver-schiedenes und nie nach abstracten Forderungen sondern lediglichnach der politischen Leistungsfähigkeit einer Berufsclassezu bemessen, so kann nun aber auch das politische Pflichtgefühlund die sittliche Wirkung die es auf die Persönlichkeit ausübt keinabsolut gleiches sein. Naturgemäss wird dasselbe am meisten dasich entwickeln können, wo öffentlicher und persönlicher Beruf zu-sammenfallen. Darum sind Lebensstellungen dieser Art, und diesum so mehr je grösser der persönliche Einfluss und damit auch diepersönliche Verantwortlichkeit ist, vor allem geeignet Pflichtgefühlund Gemeinsinn fortwährend wach zu erhalten. Es wäre absurdjenes unausgesetzt rege Interesse für die Fragen des allgemeinenWohls, das für den Beamten und Politiker zur schuldigen Pflichtwird, von dem bescheidenen Handwerker oder dem in seiner Phan-tasiewelt lebenden Künstler auch nur zu erwarten.

Je mehi- aber auf diese Weise durch den Zwang des Berufsdie Entwicklung der politischen Tugenden fast als ein VorrechtEinzelner erscheint, um so wichtiger ist es, dass es bestimmtePflichten und Rechte gibt, die allen Staatsbürgern gemeinsamsind, und die Jedem wenigstens von Zeit zu Zeit seinen öffentlichenBeruf vor die Seele führen. Auch hier gilt jedoch die Regel: jegrösser die auferlegte Pflicht ist, um so stärker werden die Bandeder sittlichen Gefühle die den Einzelnen an das Object seiner Pflichtfesseln. Augenfällig bestätigt sich dies an der ungeheuren Ver-schiedenheit des ethischen Einflusses, den die einzelnen staats-bürgerlichen Rechte und Pflichten auf die Entwicklung derEigenschaften des Gemeinsinns und der Vaterlandsliebe besitzen.Die Ausübung des Wahlrechts, die Steuerpflicht, die Pflicht zurAnnahme gewisser Ehrenämter sind unter gewöhnlichen Verhält-nissen abgesehen davon dass auch sie zumeist auf gewisse Classenbeschränkt bleiben schon deshalb von fragwürdigem Einflüsse,weil viele von ihnen allzu vorübergehender Art sind, andere aber,wie die Steuerpflicht, für sich allein nur die persönlich lästige Seiteder Pflichtleistung in den Vordergrund treten lassen, so dass sicher-lich diejenigen falsch speculiren, die von einer Heranziehung auchder ärmsten Classen zur Steuerpflicht eine Erhöhung ihrer patrio-tischen Gefühle erwarten.

Nur eine allgemeine bürgerliche Pflicht gibt es, 'welcher imhöchsten Masse die Eigenschaft innewohnt durch die Grösse der