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Ethik : eine Untersuchung der Thatsachen und Gesetze des sittlichen Lebens
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Die einzelne Persönlichkeit.

immer scharf abgegrenzte Classe die der Regierenden trennt, welcheaus denen besteht, deren persönlicher Beruf ganz oder theilweise miteinem öffentlichen Berufe von massgebender Bedeutung zusammenfällt.

Naturgemäss kann aber die reine Scheidung nach dem Besitznicht dauernd Vorhalten. Die Einflusslosen streben nach Einfluss.So lange dies ohne eine entsprechende Verbesserung ihrer Besitzlagegeschieht, entspringen hieraus sociale Kämpfe von um so bedenk-licherer Art, als den Fordernden eine dem Einfluss den sie verlangenentsprechende öffentliche Leistungsfähigkeit nicht zur Seite steht.Nur durch eine allgemeine Verbesserung der Besitzverhältnisse werdendaher die niederen Classen allmählich in eine Lage gelangen können,die solchen politischen Forderungen einen erhöhten Nachdruck ver-leiht. Indessen ist aber von einer andern Seite her bereits jeneursprüngliche Abstufung der bürgerlichen Stellung, die nur nach denBesitzverhältnissen sich richtet, hinfällig geworden. Indem geradedie Classe der Regierenden heutzutage in vorwiegendem Masseaus Angehörigen einer mittleren Besitzlage hervorgeht, hat hierin dem Einfluss auf die bürgerliche Stellung überhaupt der Berufüber den Besitz den Sieg davon getragen; und sollte es dereinst,wie zu hoffen ist, zu einer grösseren Ausgleichung der Besitzverhält-nisse wenigstens in dem Sinne kommen, dass jene sittlich gefähr-lichste Lebenslage die dem Existenzminimum naheliegt zu bestehenaufhört, so wird voraussichtlich diejenige Fixirung der bürgerlichenStellung, die nur vom Besitz abhing, vollständig durch eine solcheersetzt sein, die nur noch vom Berufe bestimmt ist. Unserheutiges Gesellschaftssystem trägt deutlich die Spuren eines Ueber-gangsstadiums, in welchem aber die Tendenz zur reinen Berufsord-nung bereits vorwaltet.

Dass der persönliche Beruf zugleich die bürgerliche Stellungbestimmt, und dass daher wie in dem ersteren so auch in der letz-teren gewisse Unterschiede immer bleiben werden, dies ist ein ebensounveräusseidiches Naturgesetz der menschlichen Gesellschaft, wie esein Gesetz des physischen Organismus ist, dass verschiedene Organeverschiedene Functionen erfüllen und deshalb auf das Ganze einenverschiedenen Einfluss ausüben. Ist es doch der persönliche Beruf,der in ungleich höherem Masse als der Besitz die öffentlicheLeistungsfähigkeit bestimmt, indem von ihm vorzugsweise jeneKenntnisse und Fähigkeiten abhängen, die ein Urtheil über öffent-liche Angelegenheiten und so weit erforderlich eine active Theilnahmean denselben gestatten.