Der Beruf. 603
wird namentlich, überall da als ein letztes Radicalmittel anzusehensein, wo die Berufsform — wie dies vielfach beim Fabrikarbeiterder Fall ist — den Unternehmer zu übermässiger und daher un-sittlicher Ausbeutung fremder Arbeitskräfte anreizt, während zugleicheine öffentliche Ueberwachung und Sicherstellung nicht in zureichen-der Weise möglich ist. Berufsformen, die im individuellen Betriebunvermeidlich unsittliche Folgen herbeifiihren, sollten aufhören alsindividuelle Berufsarten zu existiren.
3. Die bürgerliche Stellung.
Jedes zum vollen Besitz seiner Freiheitsrechte gelangte Mit-glied einer Gemeinschaft hat neben seinem persönlichen einen öffent-lichen Beruf. Wir pflegen von einem solchen in der Regel aller-dings nur dann zu reden, wenn der persönliche Beruf selbst denZwecken des öffentlichen Lebens dient, also bei dem Staatsoberhaupt,den Staats- und Gemeindebeamten, den Volksvertretern u. s. w.Aber in gewissem Grade wird jedem selbständigen Mitglied einesGemeinwesens in den bürgerlichen Rechten und Pflichten die ihmzukommen auch der Beruf zu Tlieil jene Rechte auszuüben unddiese Pflichten auf sich zu nehmen.
Die auf solche Weise stets in bestimmten socialen Rechtenund Pflichten bestehende bürgerliche Stellung ist nun in ihrenallgemeinsten Unterschieden von dem Besitz, in ihrer näherenUmgrenzung aber von dem persönlichen Beruf abhängig. DerBesitz ist in der heutigen Gesellschaftsordnung von massgebendemEinflüsse, indem dieselbe in zahlreichen Einrichtungen des öffent-lichen Rechts und nicht minder in Sitte und Herkommen noch vondem Grundsätze beherrscht wird, dass die Pflichten die dem Ein-zelnen auferlegt werden können und demnach auch die Rechte dieer beanspruchen darf von der materiellen Leistungsfähigkeitabhängen, die ihm neben der Erfüllung seiner persönlichen Berufs-pflichten gegenüber der Gesammtheit übrig bleibt. Wo alle Arbeitin der Befriedigung der täglichen Lebensbedürfnisse aufgeht, da bleibtfür öffentliche Interessen nur ein spärlicher Raum. Darum scheiden sichüberall mindestens für eine lange Zeit der politischen Entwicklung alleStaatsbürger nach Massgabe der Be sitz grosse in die beiden Classender politisch Einflusslosen und der Einflusshabenden, auswelchen letzteren sich dann wieder als eine besondere, aber nicht