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Ethik : eine Untersuchung der Thatsachen und Gesetze des sittlichen Lebens
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Die einzelne Persönlichkeit.

einer sittlicheren Auffassung von dem Wertli des Besitzes Platzmache.

Dieser Werth des Besitzes besteht aber einzig und alleindarin, dass der Besitz das unerlässliche Hülfsmittel ist zur Erzeu-gung sittlicher Zwecke. Nur derjenige Erwerb ist daher sitt-lich, der mit diesen Zwecken in Uebereinstimmuug steht, und nurderjenige Besitz ist sittlich, welcher, sei es direct sei es indirect(durch die Beschaffung der für sittliche Leistungen erforderlichenmateriellen Unterlagen des Daseins), sittlich verwendet wird.Jede frivole oder unnütze Gütervergeudung, jede zwecklose oder nurzur Befriedigung egoistischer Wünsche geschehende Güteranhäufungist zugleich eine unsittliche Handlung.

Es ist bemerkenswerth, dass noch immer das öffentliche Ge-wissen für die unsittlichen Formen des Erwerbs ein schärferesAuge hat als für die unsittlichen Formen des Verbrauchs. DenDieb sperren wir ins Zuchthaus; der üppige Verschwender, derseinen Reichthum als ein seinen Sinnen und Launen gespendetes Privi-legium betrachtet, geniesst unter Umständen des besten Ansehens.Zum Theil entspringt wohl diese ungleiche Beurtheilung aus demeinigermassen berechtigten Motiv, dass Unrecht thun immerschwerer wiegt als das Rechte nicht thun; zu einem grossen Theilhat sie aber sicherlich in jener Anschauung ihre Quelle, dass dasEigenthum nicht nur an sich unantastbar, sondern dass auch seineVerwendung ein unantastbares, beinahe sogar der sittlichen Be-urtheilung entrücktes Recht seines Besitzers sei.

2. Der Beruf.

Wie der Besitz materieller Güter ein notliwendiges Erforder-niss des sinnlichen und eben deshalb auch des an die Sinnlichkeitgebundenen sittlichen Lebens ist, so ist es nicht minder ein sitt-liches Postulat, dass jeder Mensch einen Beruf habe, dasheisst dass er in der regelmässigen Erfüllung bestimmter sittlicherZwecke seine Lebensaufgabe erblicke.

In der Regel stehen Besitz und Beruf auch insofern im Zu-sammenhänge, als der Beruf die Hülfsmittel gewährt, um Besitzzu erwerben. Doch ist dieser Zusammenhang kein nothwendiger.Der Beruf kann geübt werden, ohne dass er einen Besitzerwerb imGefolge hat, und sogar so, dass er mit Opfern an Besitz verbunden