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Ethik : eine Untersuchung der Thatsachen und Gesetze des sittlichen Lebens
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Die sittlichen Normen.

Rechtsnormen sind daher theils individueller theils socialer theilsallgemein humaner Art. Aber während auf sittlichem Gebiete dasIndividuum das zunächst verpflichtete Subject ist, ist das Subjectder Rechtsgebote die sociale Gemeinschaft, und der Einzelne nurinsofern als er Vollbringer der von dem Gesammtwillen getragenenRechtsordnung ist.

Dieses Verhältniss legt die Frage nahe, ob nicht noch einedritte Form von Rechtsnormen denkbar sei, bei denen das dritteGlied in jener Stufenfolge sittlicher Ordnungen, die Menschheit,zum Subject der Pflicht wird. In der That kann man wohl injenen völkerrechtlichen Regeln, zu deren allgemeiner Aufrecht-erhaltung die Culturstaaten, denen die geschichtliche Führung derMenschheit obliegt, sich verpflichten, die Anfänge eines solchenRechtsgebietes höherer Ordnung erblicken. Dasselbe bietet jedoch zu-gleich in Bezug auf seine Entstehung und Geltung bemerkenswertheAbweichungen von der gewöhnlichen an die staatliche Einheit gebun-denen Rechtsordnung dar. Hervorgegangen aus vereinzelten Ver-trägen, die theils die Erleichterung des Verkehrs theils den Schutzder Einzelnen ausserhalb ihres eigenen Staatsgebiets theils die Ver-wirklichung allgemein humaner Forderungen bezwecken, sind vieledieser Normen allmählich zu einer Art gewohnheitsrechtlicher Gel-tung erhoben worden. Es fehlt darum hier ganz jenes Stadium dergesetzlichen Normirung, welches sonst die Rechtsbildung zumAbschlüsse zu bringen pflegt. Hierdurch haben sich zugleich dieVölkerrechtsnormen einen Charakter der Freiheit bewahrt, wie ersonst keinem Rechtsgebiet eigen, hier aber in der Selbständigkeitder einzelnen Rechtssubjecte, der Staaten, begründet ist. Ein umso grösserer Triumph des ethischen Geistes der Rechtsbildung istes, dass gleichwohl gerade die allgemein humanen Grundsätze,die den Verkehr der Völker im Frieden wie im Kriege beherrschen,begonnen haben die Natur unverbrüchlicher Normen anzunehmen,die in dem sittlichen Bewusstsein der Culturvölker ihre einzige, aberauch ihre zureichende Schutzwehr besitzen.

6. Die Normen und die sittlichen Lebensgebiete.

Die sittlichen Normen sind die Ergebnisse einer Entwicklung,die in den Thatsachen der Sittengeschichte ihre überall erkennbarenSpuren zurückgelassen hat. Einmal entstanden suchen nun aber