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Die sittlichen Motive.
Verbrecher sind, so würde auch dieser Vorschlag, wenn er jemalsWirklichkeit werden könnte, voraussichtlich zu der Barbarei führen,dass sich die Raubmörder und Griftmischer nach kurzer wirksamerHaft der Freiheit erfreuten, während die Bettler und Strauchdiebelebenslänglich auf Kosten der Gesellschaft im Zuchthause ernährtwürden.
Mit der Besserungstheorie stimmt schliesslich die Ab-schreckungstheorie, so weit sie auch sonst in der Auffassungdes Wesens der Strafe von ihr abweicht, doch darin überein, dasssie dieselbe nicht als Endzweck, sondern als Mittel ansieht; mit derSicherungstheorie trifft sie in der Ansicht zusammen, dass die Strafenicht um des Verbrechers sondern um der Gesellschaft willen dasei. Der Mörder wird hingerichtet, der Dieb eingesperrt, um einExempel zu statuiren. Abgesehen davon, dass dieser Erfolg, wiedie Statistik lehrt, nicht erreicht zu werden pflegt, da mit der Grau-samkeit der Hinrichtungen und mit ihrer öffentlichen Schaustellungdie Zahl und Grausamkeit der Verbrechen eher zu- als abnehmen,ist es an sich absurd, mit der Strafe nicht auf den Bestraftensondern auf irgend einen Dritten eine Wirkung ausüben zu wollen.Augenscheinlich liegt dieser Auffassung eine Verwechselung derallgemeinen Existenz der Rechtsordnung mit dem einzelnen Fallihrer Anwendung zu Grunde. Wohl ist die Thatsache, dass derStaat eine Strafgewalt besitzt, für die öffentliche Sittlichkeit vonnicht zu unterschätzende]' Bedeutung. Diese Thatsache bringt esdem Einzelnen auf das eindringlichste zum Bewusstsein, dass seinWille einem Gesammtwillen unterthan sei, was eine Vorbedingungfür die Wirksamkeit aller besonderen moralischen Motive ist. Abervon der Art der Handhabung der Strafgewalt ist dieses Bewusstseinunabhängig. Es hält nicht deshalb vom Verbrechen ab, weil letzteresals einzelne Handlung von einer bestimmten Strafe bedroht ist, son-dern weil es der öffentlich sanctionirten, als Imperativ des Zwangsim individuellen Gewissen wirksamen Lebensordnung widerstreitet.Ist dies Gewissen erst zum Schweigen gebracht, so vermag auch dieFurcht vor der Strafe nichts mehr auszurichten. Täuscht sich dochfast jeder Verbrecher — gemäss der allgemeinen Neigung dermenschlichen Natur, dass man glaubt was man wünscht — überdiesen Punkt mit der sichern Hoffnung hinweg, dass er der Ent-deckung entgehen werde.