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Ethik : eine Untersuchung der Thatsachen und Gesetze des sittlichen Lebens
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Die Straftheorien.

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zu verbrecherischen Handlungen, gewohnheitsmässige Unvorsichtig-keit, Hang zum Trunk, geistige Störung u. dergl. voraussichtlichgefährlich werden können, unschädlich zu machen, so könnte sichsofort die ganze Bevölkerung eines Landes in zwei Hälften theilen:in eine, die hinter Schloss und Riegel sitzt, und in eine andere, diesie bewacht.

Im Gefühl dieser Schwäche ihrer Position sucht sieh die Schutz-theorie meist durch die Verbindung mit einer dritten Auffassungder Strafe, die aber auch für sich allein Vorkommen kann, zu stützen:mit der Besserungstheorie. Sie unterscheidet sich darin zuihrem Vortheil von den beiden vorigen, dass ihr die Strafe nichtSelbstzweck sondern Mittel zur Erreichung eines andern Zwecks,der Besserung, ist. Die Krausesche Schule, die vorzugsweise fürdie Besserungstheorie Propaganda machte, will die Strafe ausschliess-lich mit Rücksicht auf diesen Zweck ausgeführt wissen: sie soll demVerbrecher durch Belehrung und moralischen Zuspruch die Unsitt-lichkeit seines Lebens zum Bewusstsein bringen. Sofern solcheBestrebungen mit der Strafe verbunden werden, ist gewiss nichtsgegen sie einzuwenden. Aber indem der ganze Begriff der Strafein ihnen aufgeht, hört diese vollständig auf, wirkliche Strafe, alsoein Uebel zu sein, und sie geht gerade dadurch auch eines grossenTheiles jenes moralischen Erfolgs verlustig, den man doch durch siehervorbringen möchte. Verbindet sich die Besserungs- mit derSicherungstheorie, so liegt dann der Gedanke nicht allzu fern, dieeingetretene Besserung zum Massstab der Beurtheilung für die etwanoch erforderliche oder aber überflüssig gewordene Freiheitsberaubungzu machen. Ist der eine Endzweck der Strafe, die Besserung, er-reicht, so ist ja damit der zweite, die Sicherheit der Gesellschaft,von selbst gegeben. Was soll noch hindern, auch den dereinst ge-fährlichsten Raubmörder festzuhalten, wenn er unzweifelhafte Be-weise dafür abgelegt hat, dass er von nun an einen guten Lebens-wandel führen werde? Wie sich freilich diese Sicherheit gewinnenlässt, das ist eine andere Frage. Ein obligatorischer Cursus derGefängnissbeamten in Criminalpsychologie dürfte doch kaum aus-reichen. In der That, der grösste Menschenkenner der Welt wirdnicht im Stande sein mit einiger Wahrscheinlichkeit vorauszusagen,ob die aufrichtig gemeinten guten Vorsätze, die der Sträfling imZuchthause gefasst, unter den gänzlich abweichenden Bedingungender Freiheit auch wirklich Vorhalten werden. Da aber die aufrichtigBereuenden bekanntermassen die grossen und nicht die kleinen