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Ethik : eine Untersuchung der Thatsachen und Gesetze des sittlichen Lebens
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Die sittlichen Motive.

vom höchsten Interesse, ist übrigens für die Ethik von verhältniss-mässig geringer Bedeutung. Für sie liegt der massgebende Gesichts-punkt darin, dass, so verschieden im einzelnen Fall die Motive desUnsittlichen sein mögen, das herrschende Grundmotiv immer jenermasslose Egoismus bleibt, der zur Auflehnung des Einzelwillensgegen den Gesammtwillen führt. Das Unmoralische im engerenSinne ist die bloss auf die Befriedigung der selbstischen Triebe ge-richtete Lebensführung, das Verbrechen die auf die Vernichtung derZwecke des Gesammtwillens zu Gunsten der Befriedigung individuellerTriebe gerichtete einzelne Handlung.

d. Die Straftheorien.

Mit dem Begriif des Verbrechens steht der Begriff derStrafe im engsten Zusammenhang. Strafe ist stets eine Handlungdes Gesammtwillens, also vorzugsweise des Staatswillens, da derStaat es ist, der in der Regel den Willen der Rechtsgemeinschaftzum Ausdruck und Vollzug bringt. Der Richter und der Voll-streckungsbeamte sind lediglich die Organe dieses Gesammtwillens.Auch in andern, nicht das Rechtsgebiet berührenden Fällen behältdie Strafe diesen allgemeinen Charakter: in dem sein Kind strafen-den Vater verkörpert sich der Gesammtwille der Familie, in demstrafenden Lehrer der Gesammtwille der Erziehungsgemeinschaft.Einen strafenden Einzelwillen gibt es nicht: dadurch eben steht dieStrafe im vollen Gegensatz zur bestraften Handlung, die ihrerseitsmeist vom Einzelwillen ausgeht. Sobald die Strafe jenen Charakterverliert und etwa, sei es im öffentlichen Leben, sei es, was häufiggenug vorkommt, in der Familie oder Schule, eine Form annimmt,die sie nur noch als willkürliche Handlung des Einzelwillens erscheinenlässt, so hört sie auf Strafe zu sein: sie wird zur Rache oder zurMisshandlung. Diese Verhältnisse darf man ebenso wenig wie dieGrundmotive des Verbrechens aus dem Auge verlieren, wenn irr-thümliche Auffassungen über die Matur der Strafe vermieden werdensollen.]

Der geläufigste Irrthum ist gerade der, dass man die Gesichts-punkte, die dem Streit der Einzelwillen entnommen sind, auf dieActe des Gesammtwillens überträgt. Dann wird die Strafe zurVergeltung. Diese ist nahe verwandt mit der Rache, mit der siedaher manchmal völlig zusammengeworfen wird, immerhin mitUnrecht: die Rache fügt für ein empfangenes Uebel irgend ein