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Die sittlichen Motive.
in denen er sein feindseliges Schicksal verkörpert sieht. DieseStimmungen können nicht aufkommen, so lange Neigung zur Arbeitund Freude am Beruf den Mangel als einen Sporn zu eigener Thätig-keit empfinden lassen. Sobald sich aber zu dem Reiz der Selbst-sucht Trägheit und Berufslosigkeit als negative Bedingungen gesellen,ist das Mitgefühl nur noch Gefühl des eigenen Mangels an demGlück das Andere gemessen. Genusssucht und Neid verbunden mitBerufs- und Gesetzlosigkeit führen dann unaufhaltsam der sittlichenVerwilderung entgegen.
Es würde vergeblich sein hier von andern Massregeln als voneiner gründlichen Reform der gesellschaftlichen Zustände Besserungzu hoffen. Das sociale Problem ist nicht, wie es von jenen socialenParteien, die von den egoistischen Motiven ihrer Clienten selbst in-ficirt sind, aufgefasst wird, eine Frage der Gerechtigkeit. Die Ge-rechtigkeit vertheilt nach Verdienst. Aber wie viele von denen,die nach einer besseren Lebenslage verlangen und denen sie dringendzu wünschen ist, mögen sich rühmen können sie wirklich zu ver-dienen? „Behandelt jeden Menschen nach seinem Verdienst, undwer ist vor Schlägen sicher?“ Doch das sociale Problem ist eineeminent ethische Frage. Kein Unbefangener kann sein Auge derWahrnehmung verschliessen, dass die Verhältnisse des Besitzes unddes ArbeitsVerkehrs, wie sie die moderne Cultur geschaffen, imhöchsten Masse dazu angethan sind den Motiven des Unsittlicheneine wachsende Macht und Ausdehnung zu geben. Der Zustand derheutigen Gesellschaft tendirt zur Erzeugung zweier Gesellschafts-classen, welche die Lebensbedingungen der Immoralität nach ihrenentgegengesetzten Seiten in sich vereinigen: einer besitzendenund berufslosen, deren Lebenszweck im Genuss besteht, und einerbesitz- und berufslosen, die sich im Streben nach versagtemGenuss erschöpft. Was sollen Reformen der Erziehung, so langediese socialen Schäden fortdauern? Nur eine neue Rechtsordnung,welche die Gesellschaft selbst reformirt, kann hier allmählich Wandelschaffen. Die Ueberzeugung, dass sie kommen muss, darf sich abernicht zum wenigsten auf die Thatsache stützen, dass unser heutigerGesellschaftszustand das Erzeugniss zweier Factoren ist, die einandernicht entsprechen, einer Rechtsanschauung, die in jetzt zum Theilüberlebten socialen Verhältnissen ihre Quelle hat, und einer Mengeneuer Culturelemente, die den alten Begriffen nur gewaltsam unter-zuordnen sind.