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Die sittlichen Motive.
demgemäss kommt der Auflehnung gegen diese Imperative eine ver-schiedene Bedeutung zu.
Dem Imperativ des äusseren Zwangs entspricht die durchden Staatswillen repräsentirte Rechtsgemeinschaft. Die Auf-lehnung gegen sie führt zur schwersten Form des Unsittlichen, zumBruch der äusseren Rechtsordnung, dem Verbrechen. Der Im-perativ des inneren oder moralischen Zwangs wird getragenvon dem Willen der gesitteten Menschheit, also von einem über dieGrenzen der einzelnen Rechtsgemeinschaft hinausreichenden Gesammt-willen, der aber, als Sittengemeinschaft, immerhin in gewissehistorische Grenzen, wie sie durch gemeinsame Culturentwicklungund übereinstimmende Lebensverhältnisse bedingt werden, einge-schlossen ist. Die Auflehnung gegen diesen zweiten Gesammtwillenerzeugt die unsittliche Handlung. Das Verbrechen ist immerzugleich ein Verstoss gegen den Imperativ des inneren Zwangesoder eine unsittliche Handlung; aber nicht jede unsittliche Handlungist ein Verbrechen: zahllose Lebensführungen widerstreiten den all-gemein humanen Geboten der Sittlichkeit, ohne mit irgend einerRechtsordnung in Conflict zu gerathen.
Der Verstoss gegen die beiden Imperative des Zwangs constituirtden Begriff der moralischen Schlechtigkeit oder der posi-tiven Form des Unsittlichen. Dagegen beruhen Handlungen, diebloss den Imperativen der Freiheit, der dauernden Befriedi-gung und der idealen Lebensaufgabe zuwiderlaufen, nur aufsittlicher Schwäche; wir beurtheilen sie um so weniger ungünstig,je grössere moralische Kraft die Befolgung jener Imperative im ein-zelnen Fall verlangen würde.
So beschränkt sich also das Unsittliche in seiner individuellenBedeutung auf die zwei Formen des Rechtswidrigen und desUnmoralischen. Beide unterscheiden sich auch äusserlich, danur das erste direct mit Strafe bedroht zu sein pflegt, während dieeinzige, bekanntlich höchst unsichere, öffentliche Sühne für unmoralischeHandlungen in der allgemeinen Verurtheilung des Charakters undihren socialen Folgen besteht. Dieser Unterschied entspringt nichtallein daraus, dass es für jenen humanen Gesammtwillen, gegen dender bloss moralische Frevel gerichtet ist, keinen Vollstrecker gibt,sondern vor allem aus der Thatsache, dass das Verbrechen eineobjective Gefahr für die Gemeinschaft mit sich führt, welche derImmoralität nicht in gleichem Masse zukommt. Da ausserdem dasUnmoralische weniger in einzelnen bestimmt definirbaren Handlungen