Die allgemeinen Bedingungen des unsittlichen Wollens.
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eine Vernunftidee ist, von der wir uns überall sollen leiten lassen,die aber ihre ganze Bedeutung verliert, wenn sie als verwirklichtin irgend einer einzelnen historischen Bildung, wäre sie auch dieerhabenste, angenommen wird.
Der Geist der Geschichte behält freilich immer Recht. Aberdie Völker sind vergänglich wie die Individuen; sie sind Leiden-schaften, Vorurtheilen und Schwächen unterworfen wie diese. DieEwigkeit der Sittengesetze besteht in ihrem ewigen Werden, daswiederum nicht gedacht werden kann ohne die fortwährenden Wider-stände und Kämpfe, die ihm aus dem Kampf der Willen erwachsen.Ist das Sittliche seinem Wesen nach Willens ent wicklung, so ist eseben damit nothwendig auch gebunden an die thatsächliclien Willens-verhältnisse, wie sie aus der Beziehung der Einzelwillen zum Ge-sammtwillen und der verschiedenen Formen des letzteren zu einanderentspringen. Wie im Einzelleben der Egoismus, so ist im geschicht-lichen bald die Unterwerfung des Gesammtwillens unter das eigen-nützige Interesse, bald die Erhebung des beschränkteren Gesammt-willens über einen umfassenderen die Quelle des Unsittlichen. DerWiderstreit des Bösen und Guten ist dieser Kampf der Willen.Seine endgültige Lösung kann er wegen der endlichen und demFehler unterworfenen Natur der empirischen Gesammtwillen nur ineiner Vernunftidee finden, welche die unendliche Reihe der Willens-formen in einem höchsten Willen abschliesst, der im Einzelbewusstseinals Imperativ des sittlichen Ideals, in Staat und Gesellschaft als Geistder Geschichte, in der religiösen Weltauffassung als göttlicher Willezur Erscheinung kommt.
b. Die individuellen Formen des Unsittlichen.
Die gewöhnliche und praktisch bedeutsamste Gestaltung desUnsittlichen ist die individuelle, die aus der Auflehnung des Einzel-willens gegen den Gesammtwillen hervorgeht. Da die verschiedenenFormen des letzteren auf das Einzelbewusstsein als Imperative desGewissens einwirken, so ist jene Auflehnung nicht bloss eine äussere,sondern immer zugleich eine innere, eine Verletzung des eigenensittlichen Charakters. Dies steht im nothwendigen Zusammenhängedamit, dass der Einzelwille selbst Bestandtheil des Gesammtwillensist den er antastet. So entsprechen denn auch den vier Imperativendes Gewissens verschiedene Gestaltungen des Gesammtwillens, und