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Die sittlichen Motive.
Die letzte Quelle des Unsittlichen ist daher stets der Egoismus.Auf ihn führen alle sonstigen Motive, die dem Gesammtwillen wider-streiten, wie Hass, Rache, Nachlässigkeit, Gleichgültigkeit gegenallgemeine Interessen, schliesslich zurück.
Da nun aber der Gesammtwille nicht ein einziger allumfassenderist, sondern wieder in verschiedene Abstufungen sich gliedert, soergibt sich von selbst, dass die Motive die einen gegebenen Gesammt-willen beherrschen den egoistischen Trieben gegenüber immer dierelativ, nie die absolut dominirenden sind. Der Gesammtwilleeines Gemeinwesens kann auf kürzere oder längere Zeit seinen blei-benden Zwecken entfremdet werden. Dies geschieht regelmässigdann, wenn er von der Selbstsucht Einzelner in seine Dienste ge-nommen wird: hier steht im Kampf der Einzelnen gegen dieGesammthext oft nur der schwächere dem mächtigeren Egoismusgegenüber. Eine andere Form des nämlichen Conflictes ist es, wennder engere Gesammtwille gegen den umfassenderen sich auflehnt,wenn z. B. das Interesse des einzelnen Stammes gegen das des Staates,oder wenn das vorübergehende Interesse eines Volkes gegen seinbleibendes in die Schranken tritt. Hier wiederholt sich dann nurder Kampf des Egoismus auf einer höheren Stufe. Die umfassen-deren und dauernderen Zwecke müssen in solchen Fällen die ent-scheidenden bleiben. In dem Einzelbewusstsein aber können kritischeLagen dieser Art einen schweren Conflict der Pflichten hervorrufen.Kann es sich doch nun ereignen, dass die gewöhnliche Pflichterfüllungzum Unrecht und die Auflehnung gegen die bestehende Rechts-ordnung zur sittlichen That wird. Freilich sind nur Charaktere vonhoher sittlicher Energie und Einsicht, in denen sich der umfassen-dere sittliche Gesammtwille zu klarem Bewusstsein durchgerungenhat, zur Lösung solcher Conflicte berufen. Die gewöhnliche Charakter-bildung muss sich auch mit der gewöhnlichen Pflichterfüllung be-gnügen. Die Thatsache aber, dass die Gesammtheit so gut wie derEinzelne verkehrten Willensrichtungen unterworfen ist, dass dieStaaten ebenso wie die Individuen irren und sündigen können, istschliesslich kein Widerspruch gegen die Ewigkeit der sittlichenGesetze. Denn nicht darin besteht diese Ewigkeit, dass das Sittlicheimmer dasselbe ist; noch auch darin, dass alle Erzeugnisse des Ge-sammtwillens, wie sie die geschichtliche Entwicklung hervorbringt,alle gleich wirklich und darum im Lichte ihrer Zeit gesehen gleichsittlich sind. Diese Ansicht des extremen Historismus wirft denrelativen mit dem absoluten Gesammtwillen zusammen, welcher letztere