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Die sittlichen Zwecke.
Augenblick aufhören sittliches Ziel zu sein. Der letzte Zweck dessittlichen Strehens wird so zu einem idealen, in der Wirklichkeitnie erreichbaren. Doch je weiter sich der Wirkungskreis des sitt-lichen Handelns gestaltet, um so mehr muss dasselbe der Grenzesich nähern, wo Wirklichkeit und Ideal jenseits der uns zugänglichenErfahrung einander berühren. Nicht die Ethik mit ihren Begriffen,wohl aber die Beligion mit ihren das Sinnliche durch übersinnlicheForderungen, die sie symbolisch gestaltet, ergänzenden Vorstellungenkann sich unterfangen, dieses Ideal so zu gestalten, als wenn es einerreichbares wäre.
In dieser religiösen Gestaltung des sittlichen Ideals kommt ins-besondere ein Moment zum energischen Ausdruck, das für alle sitt-lichen Zweckgebiete Geltung besitzt, überall da aber, wo der Zweck,wie es doch für die praktische Sittlichkeit durchweg der Fall ist,dem nächsten Umkreis menschlichen Wirkens angehört, leicht zueiner Verkennung der sittlichen Aufgaben führen kann. Ein ge-läutertes religiöses Gefühl ist sich bewusst, dass äussere religiöseHandlungen, die in der gedankenlosen Befolgung religiöser Sitten-gebote oder gar in blossen Handlungen des Cultus bestehen, an sichwerthlos sind, dass vielmehr der ganze Werth solcher Handlungennur in der Gesinnung liegt, die sich in ihnen bethätigt, also inden Motiven, von denen sie getragen sind. Da nun die Hand-lungen der werkthätigen Sittlichkeit zweifellos einen über diesesymptomatische Bedeutung hinausgehenden Werth haben, indem sieselbst dann, wenn sie aus unreinen Motiven entspringen, sittlicheWirkungen hervorbringen können, so kann hier leicht die Meinungentstehen, die oben bezeichneten sittlichen Zwecke machten an undfür sich schon den sittlichen Charakter einer Handlung aus. Wodieser Irrthum unterbleiben sollte, da regt sich dann umgekehrt derZweifel an der Sittlichkeit jener Zwecke, weil man der Meinung ist,ein gegebener Zweck könne nur ein sittlicher sein, wenn ihm diesesMerkmal unausbleiblich zukommt. Hier liegt aber eine Verwechse-lung des sittlichen Zwecks mit der sittlichen Gesinnung und Hand-lung vor. Die sittliche Beschaffenheit der letzteren beruht stets aufder Bedingung, das.s Zweck und Motiv gleichzeitig alssittliche anzuerkennen sind. Dagegen kann das Motiv einsittliches sein, ohne dass die aus ihm entspringende Handlung sitt-lich ist: dies ist dann der Fall, wenn aus irgend welchen Ursachen,z. B. in Folge falscher Beurtheilung, der erstrebte Zweck kein sitt-licher ist; oder es kann umgekehrt der Zweck ein sittlicher und