Die socialen Zwecke.
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„öffentlich“ und „allgemein“? Besteht etwa das öffentliche Wohl inder Summe aller oder möglichst vieler Einzelwohlfahrten, in der„Maximation der Glückseligkeit“ ? Und besteht dem entsprechendder allgemeine Fortschritt in dem Fortschritt möglichst vieler Indi-viduen? Es ist klar, dass eine Bejahung dieser Fragen zur näm-lichen ethischen Selbstauflösung der Begriffe Allgemeinwohl undallgemeiner Fortschritt führt, wie sie uns bei der Untersuchung desEinzelwohls und des Einzelfortschritts begegnet ist. Je mehr ex-tensives Glück eine Handlung hervorbringt, je mehr sich in ihr dasbewusste Streben verräth den Einzelwillen dem Gesammtwillen unter-zuordnen, um so höher steht sie allerdings in unserem sittlichenUrtheil; dieses ist aber nur unter der Voraussetzung verständlich,dass das Glück Einzelner, mögen es deren noch so viele sein, nichtder letzte Zweck, sondern nur Mittel zur Erreichung weiter zurück-liegender und allgemeinerer Zwecke sei. In der That entsprechendiesem Gesichtspunkte auch durchaus die Antriebe, denen wir beider Beurtheilung socialer Thatsachen folgen. Je umfassender dieGesellschaftskreise sind, um so mehr werden die Handlungen desAllgemeinwillens, wie er sich in den auf allgemeine Zwecke gerich-teten individuellen Willensacten verkörpert, durch Rücksichten be-stimmt, die den Umkreis des individuellen Seins überschreiten undschliesslich aus der Sorge für das Wohl irgend einer Summe vonIndividuen gar nicht mehr erklärt werden können. Die Familie stehthier noch ganz auf der Grenze des Einzeldaseins. Wir Alle wün-schen die Zukunft unserer Kinder und allenfalls unserer Enkel sicher-zustellen, das Schicksal unserer Nachkommen in entfernteren Jahr-hunderten liegt uns sehr wenig am Herzen. Etwas weiter reichtschon die vorsorgende Thätigkeit der Gemeinde: sie würde gewissen-los handeln, wollte sie in der Fürsorge für öffentliche Einrichtungenbloss auf das Wohl der lebenden oder der nächstfolgenden Genera-tion sehen. Am weitesten in die Zukunft reicht aber das Auge desStaates. Er allein darf selbst schwere Opfer den Lebenden zu-muthen, um eine entferntere Zukunft zu sichern. Mit Recht siehtman daher darauf, dass überall, wo die Zukunft gegen die Ausbeu-tung des lebenden Geschlechts geschützt werden soll, nicht ein Ein-zelner und in vielen Fällen nicht einmal die Gemeinde, sondern derStaat die Fürsorge übernehme.
Diesem Verhalten entsprechen die Gefühle, die wir selbst inBezug auf die Zukunft in uns tragen. Die noch so sichere Nach-richt von dem Elend eines in zwei Jahrhunderten lebenden Nach-