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Die sittlichen Zwecke.
liier kaum von entscheidendem Belang sein. Wären die selbstlosenTriebe nicht ebenfalls in das menschliche Herz gelegt, so würdensie sich unmöglich entwickeln können; und die Förderung deseigenen Selbst, wenn sie in einem höheren Sinne als dem der blossenBefriedigung sinnlicher Triebe verstanden wird, setzt zweifellos mehrAufopferung und Entsagung voraus, als beispielsweise die gewöhn-lichen mit einem Minimum von eigenen Opfern verbundenen Be-thätigungen des Mitleids. Der entscheidende Grund für die Bevor-zugung altruistischer Handlungen dürfte vielmehr in zwei Motivenliegen, einem objectiven und einem subjectiven, die sich gegenseitigunterstützen. Das objective besteht darin, dass durch die altruistischeRichtung des Handelns eine extensivere Wirkung des sittlichenWillens möglich wird, die den gemeinschaftlichen socialen und hu-manen Zwecken zu gute kommt. Der subjective und vielleicht ge-wichtigste Grund aber liegt darin, dass jedes unegoistische Handelnfür uns eine Charakterprobe ist, an der wir den allgemeinen Werthder individuellen Persönlichkeit messen. Wer einem Elenden zuHülfe kommt mag damit für das allgemeine Beste wenig thun.Doch die individuelle That beweist, dass er das eigene Interesse ob-jectiven Zwecken unterordnet. Genau nach dem symptomatischenWerth, den in letzterer Beziehung die einzelne Handlung besitzt,nicht nach ihrem äusseren Erfolg, beurtheilen wir daher die mora-lische Güte derselben. Der Arme, der sein spärliches Brod mit demUnglücklichen theilt, hat mehr gethan als der Millionär, der ihmein reichliches Auskommen sichert.
Kann niemals das Individuum, das fremde Ich so wenig wiedas eigene, der letzte Zweck des Sittlichen sein, so bleiben nunallein zwei sociale Zwecke als die eigentlichen Objecte des sittlichenWollens übrig: die öffentliche Wohlfahrt und der allgemeineFortschritt. Beide entsprechen der Selbstbeglückung und Selbst-vervollkommnung auf individuellem Gebiete und, ähnlich diesen,sind sie dergestalt mit einander verkettet, dass das öffentliche Wohlkein dauerndes ist ohne den allgemeinen Fortschritt, und dass dieserhinwiederum nur in der Steigerung der allgemeinen Wohlfahrt be-stehen kann. So fügt der zweite zu dem ersten Begriff lediglichdas progressive Moment hinzu: die Förderung des öffentlichen Wohlsbegnügt sich mit der Erreichung eines gegebenen Zwecks, die desallgemeinen Fortschritts strebt über jeden gegebenen Zweck mgleicher Richtung hinaus.
Was bedeuten nun aber in diesen Verbindungen die Ausdrücke