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Ethik : eine Untersuchung der Thatsachen und Gesetze des sittlichen Lebens
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Der sittliche Wille.

Prädicat der Anständigkeit bei, wobei dieses durch die Ueber-tragung von dem einzelnen Fall auf die gesammte Lebensführungimmerhin eine dem blossen Anstand des Benehmens weit überlegeneBedeutung gewinnt.

d. Die Imperative der Freiheit.

Der Zwang in seinen beiden Formen kann nur die äussernSymptome der Sittlichkeit oder im günstigsten Fall ein durch Uebunggewonnenes Widerstreben gegen das Unsittliche hervorrufen. Inentscheidenden Momenten wird eine Moralität die bloss auf diesemGrunde ruht immer Schiffbruch leiden, und es ist eine der betrübend-sten Erfahrungen die wir' machen können, dass gut beleumundete,anständige Charaktere durch ein scheinbar zufälliges Ereigniss ausder bisherigen Bahn gedrängt werden, während wir uns sagenmüssen, dass, wäre jener böse Zufall nicht gewesen, sie wahrschein-lich mit Ehren ihr Leben beschlossen hätten. Die Widerstandskraftdes Charakters, die solche Gefahren besteht, wird niemals durch dieimperativen Motive des Zwangs allein erworben, sondern es bedarfdazu anderer Beweggründe, die wir, weil sie, von äusseren Ein-flüssen völlig unabhängig, nur in dem eigenen Bewusstsein desHandelnden ihre Quelle haben, als die Imperative der Freiheitbezeichnen wollen.

Hierher gehört in erster Linie das Motiv der dauerndenBefriedigung. Schon Sokrates, der eben hier nur der Interpreteiner bei tieferen ethischen Naturen allverbreiteten Gesinnung ist,hat dieses Moment der Dauer betont, ohne freilich auf die Fragenach den Ursachen des Unterschieds näher einzugehen *). Auchdarin gibt er lediglich der Stufe sittlicher Entwicklung Ausdruck,die sich über den Zwang erhoben hat. Die Thatsache, dass gewisseHandlungen dauerndere Befriedigung erwecken als andere, wird hierzum Imperativ der Bevorzugung, ohne dass nach dem warumdieses Unterschieds gefragt würde. Da die Gründe dieser Werth-schätzung keinen unmittelbaren Bestandtheil des Gewissens bilden,so werden sie auch für uns erst in der allgemeinen Untersuchungder Motive des Sittlichen zu erörtern sein. Hier ist nur das Resultatvon Bedeutung, dass vermöge jener Bedingungen die selbstlosenHandlungen allgemein diejenigen sind, denen jener Vorzug der

) Vgl. Abschn. II, Cap. I, S. 272 f.