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Allgemeine Kritik der Moralsysteme.
liehen Zwecke, wie sie durch die Einsicht in sein eigenes Wesenvon ihm erkannt werden, reichen in diese übersinnliche Welt hinüber.Nur für die Vernunftmoral ist daher das Ethische ein specifischmenschliches; die Gefühlsmoral legt in der Regel schon dieAnfänge, die Verstandesmoral mindestens die Keime des Sitt-lichen in die Thierseele.
Trotz der Verschiedenheit dieser drei ethischen Standpunktefinden vor dem Richterstuhl eines jeden, mit ganz geringen Aus-nahmen, die nämlichen sittlichen Handlungen Anerkennung. Aberjeder misst die Handlung an einem andern Massstab des Werthes:ein Mensch, der seinen Nebenmenschen aus einer Lebensgefahr rettet,handelt für den Gefühlsmoralisten sittlich, weil er Mitleid be-thätigt; für den VerStandesmoralisten, weil er der richtigenErkenntniss folgt, dass er nur dann in der Gefahr auf eine ähnlicheHülfe Anspruch machen dürfe, wenn er selbst hülfsbereit sei, oderauch, weil er sich sagt, dass die bürgerliche Rechtsordnung oderdas religiöse Sittengesetz solche Handlungen gebieten und beidenaus Gründen der allgemeinen Wohlfahrt oder des individuellenNutzens gehorcht werden müsse. Den Vernunftmoralistenbestimmt entweder die Einsicht, dass die Förderung der fremdenebenso wie der eigenen Lebenszwecke eine Pflicht sei, die aus demBegriff des Menschen als eines Vernunft Wesens folge; oder er glaubtan ein unmittelbares inneres Pflichtgebot, welches die Gefährdungdes eigenen Wohls zur Rettung Anderer befehle.
c. Eintheilung nach den Zwecken.
Als Zwecke des sittlichen Handelns können entweder solchebetrachtet werden, die nicht in der eigenen Natur des Menschen ihreQuelle haben, sondern durch einen äusseren Befehl der Gehorsamfordert an ihn herantreten; oder es gelten die sittlichen Zwecke alsdem Menschen selbst angehörige, durch ursprüngliche Anlagen undnatürliche Entwicklungsbedingungen entstandene. Die Moralsystemeder ersteren Art nennen wir die autoritativen oder hetero-nomen, die der zweiten Art die autonomen. Da sich der Unter-schied beider nur auf die Art bezieht, wie die sittlichen Zweckegegeben werden, nicht aber auf den eigenen Inhalt derselben, sopflegen in Bezug auf den letzteren die autoritativen mit irgendwelchen autonomen Systemen übereinzustimmen, falls sie es über-haupt unternehmen über jenen Inhalt Rechenschaft zu geben. Ge-