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Ethik : eine Untersuchung der Thatsachen und Gesetze des sittlichen Lebens
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Classification der Moralsysteme.

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b. Einteilung nach den Motiven.

Hier sind nur drei Grundformen zn unterscheiden: die Ge-fühlsmoral, die Verstandesmoral und die Vernunftmoral.Die Gefühlsmoral leitet das Sittliche aus Gefühlen und Alfecten ab,die Verstandesmoral aus verständiger Reflexion, die Vernunftmoralentweder aus einer über die verständige Ueberlegung hinausgehen-den, aber immerhin ebenfalls unter der Einwirkung der Erfahrungzur Aeusserung gelangenden vernünftigen Einsicht oder aus eineraller Erfahrung vorausgehenden Vernunftanschauung. Die Gefühls-moral gründet sich hiernach stets auf die Annahme ursprünglicherGefühlsanlagen, die eine weitere Herleitung nicht zulassen; die Ver-standesmoral betrachtet das Reflexionsvermögen als eine durch dieEinwirkungen der Erfahrung geweckte und entwickelte Fähigkeit;der Vernunftmoral endlich ist die Vernunft ein angeborenes Ver-mögen, dessen ethische Bethätigung entweder auf einer durch Er-fahrung erworbenen Einsicht in die allgemeinsten Zwecke desmenschlichen Handelns oder auf ursprünglichen Vernunftideen beruht.Scheiden wir demnach alle Systeme, je nachdem in ihnen die sitt-lichen Motive als angeborene oder als durch die Erfahrung entwickelteangesehen werden, in die intuitionistischen und die empi-ristischen, so erhalten wir das folgende Schema:

Ethischer Intuitionismus Ethischer Empirismus

Gefühlsmoral Vernunftmoral Verstandesmoral

Die Gefühlsmoral kommt ganz auf die Seite des Intuitionismus,die Verstandesmoral auf die des Empirismus zu stehen; die Ver-nunftmoral liegt zwischen beiden mitten inne. Ihre intuitionistischenSysteme haben mit der Gefühlsmoral, ihre empiristischen mit derVerstandesmoral die nächste Verwandtschaft; denn angeborene sitt-liche Ideen gehen in angeborene sittliche Gefühle und Triebe ohnescharfe Grenze über, und der Empirismus der Vernunft- und derVerstandesmoral unterscheidet sich hauptsächlich dadurch, dass jeneeinen qualitativen Unterschied der geistigen Triebfedern des mensch-lichen und des thierischen Handelns anerkennt, während für dieseim wesentlichen nur ein quantitativer Unterschied existirt. Nach derVerstandesmoral gehört der Mensch mit seinem' sittlichen Strebendurchaus nur der Sinnen weit an, für die Vernunftmoral ist er zu-gleich Bürger einer übersinnlichen Welt, und vor allem seine sitt-