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Ethik : eine Untersuchung der Thatsachen und Gesetze des sittlichen Lebens
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381
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Vermittelnde Richtungen zwischen Universalismus und Individualismus. 381

höheren Werth und darum auch höhere Rechte als das Begrenztere.So ist der ganzen Menschheit der einzelne Staat, diesem seine be-sonderen Gliederungen, letzteren endlich die Einzelpersönlichkeit unter-geordnet. Das Recht überhaupt aber umfasst nicht bloss die äusseren,sondern auch die inneren Lebensbedingungen: es soll Jeden in denStand setzen, seine geistige Eigenthümlichkeit vollständig darzulebenund so dem Beruf gerecht zu werden, der ihm in dem organischenGanzen der Menschheit zu Theil geworden*). Selbst gegenüber demVerbrecher darf vermöge dieses Urrechts der Persönlichkeit eineFreiheitsbeschränkung immer nur als Mittel, nie als Zweck angewandtwerden. Er sei als ein Unmündiger zu betrachten, welcher womöglichdurch Erziehung, durch Aufklärung über seine und der Andern wirk-liche Rechte seinem Beruf wiederzugeben sei**). Wie der Einzelneim Staate und der Staat im Organismus der Menschheit aufgeht, sowiederholen sich endlich im geschichtlichen Leben der letzteren dieLebensperioden des Einzelnen, ein Keim-, Wachsthums- und Reife-alter, nach deren Ablauf voraussichtlich die nämlichen Evolutionenauf einer höheren Stufe und so ins Unendliche fort eintretenwerden***).

Das leitende Motiv dieser Ausführungen besteht sichtlich indem Streben, dem Ethischen in allen seinen Gestaltungen, der sitt-lichen Einzelpersönlichkeit ebenso wie den Verwirklichungen sittlicherIdeen in Recht, Staat und Gesellschaft gleichmässig gerecht zu werdenund in diesem „Gliedbau“ des Sittlichen jedem Gebiet die ihm imVerhältniss zum Ganzen zukommende Stelle zu sichern. In diesemStreben kommt Krause vollkommen mit Schleiermacher überein. Aberwie weit steht er in der begrifflichen Fixirung seiner ethischen Ge-danken hinter ihm zurück! Freilich ruhte auch SchleiermachersEthik, nicht zu ihrem Vortheil, auf dem Fundament einer speculativenNaturphilosophie; aber die nähere Ausführung hatte sich doch hin-reichend selbständig gestaltet. Bei Krause fliessen Metaphysik, Ethik,Aesthetik, Rechts- und Staatslehre in einer mystischen Theosophiezusammen. Das Gute und Schöne wird zu einem unmittelbarenAnschauen Gottes, alle objectiven sittlichen Thatsachen zu einem„Darleben Gottes im Endlichen“. Was das Gute und Schöne selbst

*) System der Sittenlehre, S. 414. .

**) Rechtsphilosophie, S. 310. Lehenlehre und Philosophis der Geschichte,S. 307 ff.

***) System der Sittenlehre, S. 541.