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Die neuere Ethik.
er keine hat, die wir heute so nennen können. Ihn beherrscht dieIdee der Schelling’schen „intellectualen Anschauung“, diese moderneForm neuplatonischer Ekstase, die es ihm denn auch gelegentlichgestattet, die Phantasmen eines Swedenborg als philosophische Offen-barungen zu betrachten, so dass er sich sogar in seiner Rechtsphilo-sophie mit der Menschheit der ausserirdischen Weltkörper und desganzen Universums eingehend beschäftigt*). Bringen wir alle diesePhantasien in Abzug, so bleibt aber ein Schatz tiefer und bedeut-samer Gedanken übrig, die auch in der Ethik nicht ganz vergessenwerden sollten. Krause selbst hat seine Philosophie als „Panen-theismus“ bezeichnet. Er wollte damit andeuten, dass er die innigsteVerbindung von Gott, Welt und Einzelwesen annehme, ohne dassihm doch, wie dem Pantheismus, Gott in der Welt und das Einzel-wesen in der Einheit jener beiden verschwinde. Auch das erinnertja an neuplatonische Vorstellungen; doch ist es diesem Philosophenso wenig wie irgend einem seiner Vorgänger geglückt, den altenEmanationsgedanken zu begrifflicher Klarheit zu erheben. Gleichwohlist nicht zu verkennen, dass alle seine ethischen Anschauungen vondiesem Gedanken durchdrungen sind. Das Gute geschieht, indemder Urwille Gottes in den menschlichen Willen herüberwirkt; darumist das Gute allgemeines Gesetz, und es muss um seiner selbst willengewollt werden**). Das Böse aber entsteht durch die Beschränkungdes einzelnen Wesens, und es verschwindet daher in dem Zusammen-hang des Ganzen wie eine aufgehobene Dissonanz; ja der optimi-stische Philosoph lebt der Ueberzeugung, dass schon im wirklichenLeben durch die Fortschritte von Erziehung und Bildung, Wissen-schaft und Kunst das Uebel immer seltener und mehr und mehr alseine bloss krankhafte Erscheinung erkannt werde***).
Dass diese Gedanken keineswegs neu sind, braucht nicht gesagtzu werden. Einigermassen neu aber ist deren Anwendung auf dasGesammtleben der Menschheit, wie es sich in Recht, Staat und Ge-schichte bethätigt. Alles Recht stammt ihm aus Gott, aus welchemauch die Gliederung der Gesellschaft bis zur Einzelpersönlichkeitherab und das geschichtliche Leben der Menschheit hervorgeht. Indem organischen Aufbau der Gesellschaft hat das Umfassendere einen
*) Lebenlehre und Philosophie der Geschichte, herausgeg. von Leon-hardi, 1843, S. 155. System der Rechtsphilosophie, herausgeg. von Röder,1874, S. 73, 463 ff. System der Sittenlehre, T, 1810, S. 397.
**) System der Sittenlehre, 1, S. 279 ff.
***) Ebene!. S. 350 ff.