Vermittelnde Richtungen zwischen Universalismus und Individualismus. 379
deren Eigentümlichkeiten derselben teils die Stellung, die derEinzelne in dem Organismus der Gesellschaft einnimmt, in Fragekommen. In nichts verräth sich so sehr die praktisch-ethische Be-gabung des Mannes als in dieser Betonung der Notwendigkeit einerIndividualisirung des Sittlichen, mit der er ein bisher allzuwenig beachtetes Moment in die ethische Theorie hereinbringt. Aberer ist weit davon entfernt, darum nun das Ethische selbst nur in-dividuell auffassen zu wollen, wie dies noch Kant und Fichte inseinen Anfängen getan hatten. Vielmehr liegt ihm der Werth derspecifischen sittlichen Richtung der Persönlichkeit gerade darin, dasssie in der Gesammtheit sittlicher Bildungen eine bestimmte, nur ihreigentümliche Stellung einnimmt, und eben deshalb betont er, wieKeiner vor ihm, die ethische Bedeutung des Berufs. Er ist mitHegel einig, dass das Ganze der sittlichen Cultur, wie es in Gesell-schaft, Staat und Menschheit zur Verwirklichung kommt, einen höherenWerth hat als die Einzelpersönlichkeit; aber er möchte diese nichtin jenem Ganzen verschwinden lassen, sondern sucht ihren Werthfür sich und für das Ganze hervorzuheben.
Die Tiefe der ethischen Gedanken Schleiermachers würde viel-leicht noch überzeugender zu Tage treten, wenn seine Theorie nichtdurch seine dialektischen Vorurtheile und, was damit zusammenhängt,durch die ungesunde Vermengung mit Naturphilosophie getrübt wäre.Aber hierin steht dieses ganze Zeitalter unter dem Bann der Scliel-ling’schen Identitätsphilosophie. Er ist es, dem auch derjenige Denkerunterliegt, der sich — so verschieden sonst seine Ansichten sind —in der allgemeinen Richtung seiner Ethik am nächsten mit Schleier-macher berührt, Karl Ohr. Krause.
Bei Krause sind es nicht bloss speculative Ansichten die wirnicht mehr theilen, welche uns seine Philosophie schwer geniessbarmachen, sondern mehr noch als dies stösst die wunderliche Termino-logie, die er für sich erfunden hat, den Leser zurück, so dass dieMissachtung, die lange Zeit die Philosophie dieses Mannes erfuhr, wohlzumeist diesem äusseren Umstande beizumessen ist*). Von seinenmethodischen Voraussetzungen lässt sich um so mehr absehen, weil
, *) In dieser Hinsicht kommt namentlich den rechtsphilosophischen SchülernKrauses das Verdienst zu, dass sie durch lesbare Darstellungen zur Verbreitungseiner Ideen beigetragen haben. Vgl. Röder, Grundzüge des Naturrechts undder Rechtsphilosophie (sic!), 2. Aufl. Leipzig und Heidelberg 1863. Ahrens,Naturrecht oder Philosophie des Rechts und des Staates, 6. Auf!., 2 Bde.Wien 1870-71.