Hegel.
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lebens, in der Familie, der bürgerlichen Gesellschaft, endlich in demsittlichen Geist der Weltgeschichte sich bethätigt*). Als die Quelleder Sittlichkeit bezeichnet daher Hegel nicht den subjectiven, sondernden objectiven Willen, d. h. jenes unpersönliche Walten der all-gemeinen Weltvernunft, als deren Träger und Vollbringer er dieWillen der Einzelnen betrachtet. In dieser allgemeinen Auffassungdes Sittlichen kommt der Grundgedanke der Platonischen Staatslehre,dass das Gute nur im Staate, und zwar nicht als Gut des Einzelnen,sondern als ein in der politischen Gemeinschaft selbst objectiv ge-wordenes Gut, zu erreichen sei, in erweiterter Form zur Ausbildung.Die zweite wichtige Veränderung gegenüber Spinoza besteht in demvon Hegel hinzugebrachten Moment der Entwicklung. Auch HegelsPhilosophie ist Evolutionismus, aber sie ist es in einem durchausandern Sinne als bei Leibniz oder auch noch bei Fichte. Bei ihmhandelt es sich nicht um eine Vervollkommnung des sittlichen Sub-jectes, sondern der Entwicklungsprocess vollzieht sich durchaus imGebiet des objectiven Wissens, der allgemeinen Weltvernunft. DieTriebfeder dieser Entwicklung ist nicht mehr die subjective Willens-freiheit, sondern die der Vernunft immanente logische Nothwendigkeit.Von dem Gedanken der Nothwendigkeit ist diese Weltanschauungebenso beherrscht wie diejenige Spinozas, aber der starre, un-veränderliche Substanzbegrilf des letzteren hat sich aufgelöst in dieEntwicklung der absoluten Vernunft.
In ethischer Hinsicht liegt der Schwerpunkt der PhilosophieHegels zweifellos in der gänzlichen Beseitigung des gewöhnlichensubjectivistischen Standpunktes der Ethik, von welchem in der Be-ziehung des Rechts und der Moral auf die Einzelpersönlickeit nurein schwacher Rest übrig geblieben ist. Das Ethos ist hier keinindividuelles mehr, die Individuen sind nur seine Träger und Voll-bringer; es selbst aber in allen seinen Gestaltungen ist Weltwille,Objectivirung der absoluten Vernunft, Entfaltung der Gottheit inder Menschheit und ihrer Geschichte. Dass diese Auffassung eineerhabenere ist als die der gewöhnlichen subjectivistischen Moral,daran kann kein Zweifel bestehen; nicht minder, dass sie auf einebedenkliche Schwäche der letzteren aufmerksam macht. Diese be-trachtet es von vornherein als gewiss, das die Gemeinschaft nur fürden Einzelnen da sei. Sie kennt das Ethos nur in der Form der
*) Rechtsphilosophie, S. 312. Encyklopädie der philos. Wissenschaften, III,S. 376, Werke, Bd. 7, Abtli. 2.