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Ethik : eine Untersuchung der Thatsachen und Gesetze des sittlichen Lebens
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Die neuere Etliik.

zu der Gesammtlieit zu einem Rechtsverhältnisse. Es ist be-zeichnend für die ursprünglich noch in den individualistischen Rechts-anschauungen des vorigen Jahrhunderts befangene Ansicht Fichtes,dass seine Deduction der Rechtsbegriffe lediglich die Freiheit desEinzelnen voraussetzt, so dass hier auch der Staat als eine Ein-richtung erscheint, die nur die Freiheit des Individuums zu ihremZweck hat. Da Jeder den gleichen Anspruch auf diese Freiheit be-sitzt, so möchte er sogar Massregeln treffen, welche die ihr hinder-liche Ungleichheit des Besitzes beseitigen. Dennoch treibt ihn dieConsequenz seines Grundgedankens schon in seiner ersten rechts-philosophischen Arbeit über diese Grenzen hinaus: da es nur dieeine Vernunft ist, welche die Vielheit der Individuen entstehen liess,so muss auch im Staate und noch mehr in der ganzen Menschheitdie Vernunft sich wieder als eine finden. Ganz in diesem Sinnesind seine späteren politischen Vorschläge gehalten, die stark an dasStaatsideal der Platonischen Republik erinnern*).

Wie die Schranken, durch die Fichte in seinem „geschlossenenHandelsstaat“ das einzelne Staatswesen nach aussen absperren möchte**),gegen das humane Sittlichkeitsideal, das bei ihm den Subjectivismusallmählich durchbricht, in einem seltsamen Contraste stehen, so ist* es für die ursprüngliche Tendenz des Philosophen charakteristisch,dass er als das höchste Ideal des Zusammenlebens menschlicher Wesendasjenige bezeichnet, „wo alle Staatsverbindungen überflüssig seinwerden“***), wie denn auch in der Darstellung seiner „Sittenlehre“der Staat keine Stelle findet. Um so mehr ist hier schon das Ganzevon jener ausschliesslich intellectuellen Auffassung des Sittlichen undvon jener Hingabe des Einzelwillens an die'eine und reine Ver-nunft durchdrungen, die an Spinoza erinnern. Im Gegensätze zudem natürlichen Trieb, welcher auf Genuss gehe, wird als der Er-folg des sittlichen Triebs die reine Zufriedenheit mit sichselbst geschildert. Denn der Genuss ist eine Folge der Beschränkt-heit der Natur, von der sich der sittliche Trieb zu befreien strebt.Alle natürlichen Triebe, selbst das Mitleid, sind daher an sich un-sittlich und nur zu dulden, weil der Mensch immer ein beschränktesWesen bleibt. Auch als solches hat er aber die höchste ihm mög-

*) Grundlage des Naturrechts (1796), Werke, III, S. 203. Staatslehrevon 1813, IV, S. 431 ff.

**) Der geschlossene Handelsstaat, 1800, Werke, III, S. 399.

***) Vorlesungen über die Bestimmung des Gelehrten (1794), Werke, VI,S. 306.