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Ethik : eine Untersuchung der Thatsachen und Gesetze des sittlichen Lebens
Entstehung
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367
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Kant.

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Reich der intelligibeln Freiheit übertragen, sondern dass hier sogarnur die Form auf intelligiblem, der Inhalt aber auf sinnlichemGebiete gesucht wird. Dieser Unterschied führt den weiteren mitsich, dass sich in diesem Fall Form und Inhalt wesentlich anderszu einander verhalten als beim Erkennen. Wir m ü s s e n das Sitten-gesetz nicht auf jeden empirischen Inhalt sinnlicher Handlungenanwenden, wie die Raumform auf jeden Inhalt sinnlicher Wahr-nehmungen, sondern wir können es, weil das Sittengesetz für dieintelligible Freiheit gilt. Aber wenn wir ihm nicht folgen, so folgenwir Neigungsmotiven, die aus dem sinnlichen Inhalt der Erfahrungentspringen, wie Lust, Eigennutz u. dergl. So kommt es, dass derkategorische Imperativ einerseits als a priori gültige Form aufgefasstwird für jeden Inhalt empirischer Handlungen, und dass er ander-seits doch im Streit liegen soll mit diesem Inhalt selber. Nun istein solcher Kampf des Sittlichen mit dem Sinnlichen allenfalls aufdem Platonischen Standpunkte denkbar, dem beide als einandergegenüberstehende reale Mächte gelten, nicht aber auf dem Kan-tischen, dem das Sittengesetz ein blosses Formprincip ist, welchesan dem Thatbestand unserer Handlungen seinen empirischen Inhaltfindet. So gravitirt diese Anschauung unvermeidlich zu der Voraus-setzung, dass das Sittengesetz doch nicht blosse Form sei, sonderndass es einen Inhalt besitze, der nur durch die Kantische Formu-lirung verhüllt wird. Nur wenn es in allgemeingültiger Form denInhalt sittlich-guter Handlungen bezeichnet, kann es in der Thatin Conflict treten mit anderen Maximen, die wir unsittliche nennen.

Diese Folgerung bestätigt sich sofort bei der näheren Prüfungder Kantischen Formel. Dass ein Princip, welches nicht bloss dasthätige Ich, sondern eine Vielheit gleichartiger handelnder Wesenvoraussetzt, kein rein apriorisches sein könne, ist einleuchtend. Indieser Beziehung verhält es sich ja ganz anders mit den Anschauungs-formen und Kategorien, wo nichts vorausgesetzt wird als ein Stoffvon Empfindungen, die bloss als Affectionen des Ich gedacht zuwerden brauchen. Der Begriff einer Vielheit sittlicher Persönlich-keiten ist dagegen sicherlich eine verhältnissmässig spät im Bewusst-sein auftretende äussere Erfahrung; bis zu dem Moment wo dieseErfahrung entstanden ist müsste das Sittengesetz vollkommen latentbleiben. Doch geben wir selbst diese Möglichkeit zu, so würde nunkeineswegs mit dem Auftreten jener Erfahrung dieselbe auch sofortder Form des Sittengesetzes sich einfügen, ähnlich etwa wie diewahrgenommenen Empfindungen der Form des Raumes oder die in