366
Die neuere Ethik.
lichkeits- oder anderen Erwägungen abhängig gemacht werdendarf*).
Der Auffassung dieses kategorischen Imperativs ist nun zunächsteine Interpretation fernzuhalten, zu der manche von Kants eigenenAusführungen verleiten könnten. Der kategorische Imperativ darfnicht etwa als eine innere Erfahrung oder als eine uns unmittelbargegebene Thatsache aufgefasst werden, da ja Erfahrungen undThatsachen immer schon einen bestimmten Inhalt voraussetzen. Viel-mehr ist er ganz so wie die Erkenntnissformen ein Princip, welchesuns erst in Anwendung auf einen concreten Erfahrungsinhalt zumBewusstsein kommen kann. Er geht in jede einzelne auf sittlichemGebiet vorkommende innere oder äussere Handlung mit ein, und dieBürgschaft dafür, dass es sich hier um ein reines Formprincip handelt,liegt lediglich darin, dass dieser Factor aus dem gegebenen sinn-lichen Inhalt der Erfahrung nicht abgeleitet werden kann. So wenigdie Anschauungsform des Raumes nach Kants Ansicht aus dem sinn-lichen Stoff der Empfindungen die wir räumlich ordnen entstehenkann, ebenso wenig ist das Sittengesetz aus den sinnlichen Mo-tiven unserer Handlungen erklärbar, denn diese widersprechen stetsdemselben. Aus diesem Widerstreit des Sittengesetzes und unserersinnlichen Neigungen leitet Kant das Gewissen ab, welches erdefinirt als „die sich selbst richtende moralische Urtheilskraft“oder auch als „das Bewusstsein eines innern Gerichtshofes im Men-schen“, der darüber entscheide, ob unser Handeln dem Sittengesetzangemessen sei**).
In keinem Punkte tritt Kants Verwandtschaft mit der christ-lichen Ethik klarer hervor als in dieser Lehre vom Gewissen undin der ihr zu Grunde liegenden schroffen Gegenüberstellung desSittengebotes und der sinnlichen Neigung, zu der er durch dasStreben geführt wurde, das Gebiet des theoretischen Erkennens, dasin die Schranken der Sinnlichkeit gebannt bleibt, zu dem der prak-tischen Freiheit, das aus der intelligibeln Natur des Menschen hervor-geht, in einen Gegensatz zu bringen. Aber diesem Gegensätze wider-streitet es nun ganz und gar, dass die bei der Erf'ahrungserkenntnissgefundene Unterscheidung von Form und Inhalt nicht nur auf das
*) Kritik der prakt. Vernunft. 1. Thl., 1. Buch, § 7 und 8. Grundlegungzur Metaphysik der Sitten, 2. Ahschn.
**) Metaphysik der Sitten, Ausg. von Rosenkranz und Schubert,Bd. 9, S. 246. Religion innerhalb der Grenzen der blossen Vernunft, ebend.Bd. 10, S. 224.