Kant.
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Kant will, von einem empirischen Gebrauch der Ideen die Rede seinsoll, wird gerade bei der Idee offenbar, die den Weg zu den prak-tischen Postulaten der Vernunft eröffnet, bei der Freiheit. DerGedanke, dass unser Wille empirisch der Causalität der Natur unter-worfen, an sich aber frei sei, ist nur so lange ohne Widerspruchvollziehbar, als man von dem Postulat der Freiheit keine Anwendungmacht auf empirische Handlungen. Sobald aber dies geschieht,bleibt, wenn man sich nicht mit der leeren Ausrede einer doppeltenBeurtheilungsweise zufrieden gibt, kein anderer Ausweg, als dasswieder ein Theilhaben der Ideen an der Sinnenwelt angenommenwird: alles empirische Geschehen ist nun der Causalität der Naturunterworfen, ausgenommen da wo der freie Wille in dasselbe ein-greift, und wo nun eine intelligible That als absoluter Anfang einerCausalreihe in die Erscheinungswelt hereinreicht. Dies ist eine Inter-pretation, die Kants eigener Ausdrucksweise an manchen Stellen zuentsprechen scheint, während an andern freilich die damit in Wider-spruch stehende doppelte Beurtheilungsweise der Willenshandlungenvorwaltet.
Doch nicht bloss negativ, durch den Gegensatz in den sie zuder Erscheinungswelt gebracht wird, ist Kants Begriff der intelligibelnWelt durch die erstere bestimmt worden, sondern auch positiv musstendie Principien der Erfahrungserkenntniss um so mehr auf die insTranscendente verlegte Grundlage der Ethik hinüberwirken, je inhalts-leerer der Begriff des Sittlichen durch diese völlige Trennung vonder Erfahrung geworden war. Ist das Sittengesetz unabhängig vonjedem empirischen Inhalt, so kann es nur noch einen formalen Cha-rakter besitzen. Dieser kann ihm aber nicht etwa im Sinne derAristotelischen Ethik zukommen, die eine formale Definition derTugend aus den einzelnen empirischen Tugenden durch Abstractionvon ihrem besonderen Inhalte gewonnen hatte, sondern nur in dem-selben Sinne, wie die Anschauungs- und Begriffsformen formale Prin-cipien unserer theoretischen Erkenntniss sind. Das Sittengesetz istalso für Kant ein Gesetz a priori, das vor jeder empirischen An-wendung und unabhängig von ihr gilt. Von diesem Gesichts-punkte ausgehend gewinnt er seine Formel: „Handle so, dass dieMaxime deines Willens jederzeit zugleich als Princip einer allge-meinen Gesetzgebung gelten könne.“ Da dies Gesetz a priori, alsounabhängig von den besonderen Bedingungen seiner empirischenAnwendung gilt, so ist es ihm ein kategorischer Imperativ,ein unbedingtes Pflichtgebot, das nicht von irgend welchen Nütz-