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Ethik : eine Untersuchung der Thatsachen und Gesetze des sittlichen Lebens
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Die neuere Ethik.

das Sittliche als zwei völlig von einander geschiedene Gebiete hin-zustellen: Kant musste, wenn er nicht inconsequent werden wollte,den emotionalen wie den intellectualen Factor völlig leugnen, dabeide der empirischen Wirklichkeit angehören. So blieb ihm nurdas Sittengesetz als solches ohne jede Beziehung auf Erfahrungübrig.

Wie aber dem Sittengesetz, obgleich es nur ein praktischesPostulat sein soll, doch die theoretische Basis nicht ganz abgehenkann, so kann auch Kant selbstverständlich des mit aller Ethik soinnig verbundenen Begriffs der Glückseligkeit nicht völlig ent-behren. Jene theoretische Begründung konnte, da nun einmal dieLoslösung von der Erscheinungswelt gefordert war, nur so geschehen,dass die Negation der letzteren zu einem conträren Gegensätzeerhoben wurde, indem der Erscheinung das Ding an sich, d. h.was nicht Erscheinung sondern nur Sein ist, der causalen Be-dingtheit die Freiheit gegenübertrat. Aehnlich wurde nun die(Glückseligkeit aus der Erfahrungswelt in die übersinnliche Welt ver-wiesen, indem die letzere, wie dort in sinnlicher, so hier in sittlicherBeziehung als der Gegensatz der ersteren aufgefasst wurde. DieSittlichkeit der Sinnenwelt ist eine unvollkommene, und sie verlangtdaher eine vollkommene Sittlichkeit, welche nur in der übersinn-lichen W T elt wirklich werden kann und hier, wo sinnliche Neigungennicht mehr verwirrend wirken, zugleich den Charakter des höchstenGutes annimmt*). In eine wie bedenkliche Nähe dadurch Kantmit der theologischen Utililitätsmoral seiner Zeit geräth, bedarf nichtder näheren Ausführung. Es heisst der sinnlichen, von Affecten undHoffnungen beherrschten Natur des Menschen zu viel zumuthen,wenn man ihm ein höchstes Gut als Preis der Tugend vorhält undihm doch zugleich gebietet, er solle ohne jede Rücksicht auf dies zuerreichende Gut das Gute thun. Da übrigens jener sittliche Gegen-satz schliesslich kein ganz vollständiger ist, insofern ja das sittlicheWesen der intelligibeln Welt immerhin in der Form des Sitten-gesetzes in die Sinnenwelt eintritt, so wird hier zugleich die Kluftzwischen beiden Welten überbrückt. Die Ideen sind nicht mehrabsolut transcendent, sondern es bleibt bei einem „Theilhaben derIdeen“ an der Sinnenwelt im Platonischen Sinne. Dass, wie hierauf praktischem, so auch auf theoretischem Gebiete der Rückgangauf den Platonismus unvermeidlich ist, wenn überhaupt, wie es doch

*) Kritik der prakt. Vernunft, 1. Thl.. 2. Buch, 2. Hauptat., S. 246 ff.