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Ethik : eine Untersuchung der Thatsachen und Gesetze des sittlichen Lebens
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Die psychologischen Elemente der Sittlichkeit.

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liaupt existiren, diejenigen sein müssen, von denen die wissen-schaftliche Untersuchung der sittlichen Normen auszugehen hat.

Die Bemerkung liegt nahe, die Veränderlichkeit der sittlichenVorstellungen möge ihren Grund darin haben, dass alle geistigenVorgänge der Entwicklung unterworfen sind, und dass dahereine, zwar nicht allgemeingültige, so doch alleingültige Be-deutung jenen Elementen des Sittlichen zukomme, welche sich beider letzten und höchsten Entwicklungsstufe desselben als die . mass-gebenden erkennen lassen. Aber auch diesem Gesichtspunkte gegen-über kann wieder die Frage erhoben werden, ob denn schon mitSicherheit irgendwo diese letzte und höchste Stufe erreicht ist, und obnicht hier, wie bei andern Entwicklungen, mindestens die Keimezu den späteren Zuständen in den früheren bereits gelegen sind.Keine geistige Entwicklung ist denkbar ohne eine bestimmte Con-tinuität der Ideen. Wie das Denken des Mannes mit dem desKindes trotz aller Verschiedenheit durch zahlreiche Fäden verbundenist, so werden daher auch auf sittlichem Gebiete Elemente nichtfehlen können, die hier einen ähnlichen Zusammenhang bewirken,und denen in diesem Sinne Allgemeingültigkeit zukommt.

Als solche allen Entwicklungsstufen des sittlichen Lebens ge-meinsame Elemente werden vor allen Dingen gewisse formaleEigenschaften der sittlichen Vorstellungen anzuerkennen sein. Eineformale Bedeutung besitzt aber zunächst die Thatsache, dass dasSittliche in Gegensätzen sich ausprägt, an welche überall dieUrtheile der Billigung und Missbilligung geknüpft sind. Hierzukommt als zweite formale Eigenschaft die, dass als sittlich erstrebens-wert]! gewisse Güter gelten, deren Genuss eine dauernde Be-friedigung verspricht. Dieser Gedanke der Dauer prägt sich nament-lich in den-religiösen Vorstellungen aus, welche unter Zuhülfenahmeder Vergeltungs- und der Unsterblichkeitsidee die sittliche Befriedi-gung zu einer zeitlich unbegrenzten, also absolut dauernden zuerheben bestrebt sind.

Doch diese formalen Bestimmungen reichen nicht zu, um dassittliche Lebensgebiet von andern abzugrenzen, und sie weisen selbstüber sich hinaus. Unsere Billigung und Missbilligung ist stets be-dingt durch einen bestimmten Inhalt werthvoller Handlungen, undjene Eigenschaft der Dauer, welche der sittlichen Befriedigung vorandern Affecten zukommt, kann gleichfalls nur aus der eigenthüm-lichen Natur des Sittlichen entspringen. Nun ist es von vorn-herein unzulässig, den allgemeingültigen Inhalt des Sittlichen Be-