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Ethik : eine Untersuchung der Thatsachen und Gesetze des sittlichen Lebens
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Die Sitte und das sittliche Leben-

Tugenden des Odysseus, dass er wie kein Anderer Fremdlinge gast-lich empfangen und entlassen habe. Es gilt als Pflicht, für die Be-dürfnisse des Gastes Sorge zu tragen und ihm Ehre zu erweisen,aber nach seinem Namen erst zu fragen, nachdem man alle Obliegen-heiten gegen ihn erfüllt hat. Hierin liegt nicht bloss eine äussereRücksicht auf die Gefühle und eigenen Wünsche des Gastes, sondernes kommt in dieser mit der Redseligkeit der heroischen Zeit so auf-fallend constrastirenden Zurückhaltung namentlich auch die Ideezum Ausdruck, dass das Gastverhältniss als solches, ohne Ansehen derPerson und der Abstammung, einen gewissen Rechtsschutz mit sichführe.

In der Entwicklung dieser Sitte der Hospitalität wird aberwiederum der Einfluss religiöser Vorstellungen bemerkbar. DiePerson des Gastfreundes gilt als heilig, weil sein Verhältniss alsidentisch mit dem des Schutzflehenden aufgefasst wird. Ja in ge-wissem Sinne vereinigt der Fremdling, der das Obdach des Hausesaufsucht, die zwei Gestaltungen in sich, in denen das Verhältnissdes Schutzflehenden auftreten kann: die persönliche, indem er sichvertrauensvoll in den Schutz des Hausherrn begibt, und die religiöse,da das Haus selbst als heilig, und der Bruch des Hausfriedens alsein religiöser Frevel gilt, so dass die Verletzung des Gastes in dienämliche Linie rückt mit der Nichtachtung des Schutzrechtes, wel-ches derjenige Schutzflehende geniesst, der unmittelbar in dem Tempeleines Gottes Zuflucht findet. Der Zusammenhang dieser Ideen be-ruht auf dem Cultus der Hausgötter, deren Bilder in einem heiliggehaltenen Theil des Hauses aufgestellt waren. Ein weiteres Bandentstand durch die Gemeinschaft des Mahles, welches in der altenZeit untrennbar ist von dem gemeinsamen Opfer, das, als ein Aus-druck übereinstimmender religiöser Gesinnung, den Fremdling demFamiliengenossen gleichstellt.

Ursprünglich ist diese religiöse Seite in der Auffassung derGastfreundschaft durchaus die vorwiegende. Noch in den HomerischenGedichten wird die Verletzung des Gastrechts nicht so sehr als Un-recht gegen die Person des Gastfreundes denn als ein Frevel gegendie Götter aufgefasst. Aber das persönliche Band, welches unterdem Schutze der religiösen Vorstellungen geknüpft wurde, konntenicht verfehlen allmählich einen selbständigen Werth zu erlangen,der mit dem Fortschritt der Cultur und dem wachsenden Verkehrzwischen verschiedenen Stämmen immer mehr an Bedeutung zunahm.Die Pflicht des Gastfreundes gewann nun einen doppelten Inhalt,