Die ethische Bedeutung der Rechtsordnung.
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änderlicher mit der Entwicklung der Rechtsordnung selber. DieExistenz des Staates an sich weist nur auf Eines hin, was er, wieunvollkommen immerhin seine Zustände sein mögen, zum Ausdruckbringt: auf die Gemeinschaft des Lebens. Wie aber diese Ge-meinschaft zu gestalten sei, darauf geben die im Lauf der Geschichteentstandenen Staatsordnungen die verschiedensten Antworten. Nurein Zug ist dieser Entwicklung gemein, den wir daher wohl als denausschlaggebenden betrachten dürfen; jedenfalls ist er derjenige, derin der Rechtsordnung des modernen Staates zur immer vollendeterenGestaltung strebt, und der schon in den politischen Anschauungendes Alterthums, wenngleich getrübt durch nationale Vorurtheile, sichallmählich emporarbeitet. Es ist dies die Forderung der Rechts-gleichheit, hinter der als ihre selbstverständliche Voraussetzungdie der sittlichen Gleichberechtigung steht. Natürlich schliesstdie erstere ebenso wenig wie die letztere die facti sehe Gleichheitder Menschen in sich. Da vielmehr die Begabungen und insbe-sondere auch die sittlichen Begabungen verschieden sind, und da'demgemäss jenes Postulat der sittlichen Gleichheit Aller in einemunaufhörlichen Kampfe mit entgegenwirkenden Kräften, besondersmit dem das fremde Recht missachtenden Egoismus liegt, so ist dieAufgabe der Rechtsordnung eine äusserst verwickelte, nur allmählicherreichbare. Vorbereitet aber wird die Vollendung dieser Aufgabe,indem der Staat eine bewusste Erkenutniss der Pflichten, die derEinzelne gegenüber der Gesammtheit zu erfüllen hat, in seinen Ge-setzen und Einrichtungen zum Ausdruck bringt. Die staatlicheRechtsordnung ist die mächtigste Schutzwehr gegen die Selbstsucht.Dass an diesem Schutze die Selbstsucht mitgearbeitet hat, kannnicht zweifelhaft sein; denn der Kampf verschiedener Interessenfindet in einem annähernden Gleichgewichtszustand eine Lösung, dieden Forderungen der Gleichheit der Rechte nothdürftig entsprechenkann. Aber dass dieser Kampf der Interessen der einzige oder auchnur der hauptsächlichste Motor gewesen sei, der schliesslich einensolchen Erfolg herbeigeführt, diese Hypothese ist psychologisch un-möglich. Der Satz: „Aus Nichts wird Nichts“ gilt auf geistigemso gut wie auf physischem Gebiete. Der Egoismus kann so wenigden Gemeinsinn gebären wie der Hass die Liebe. Ein solcher Effectkonnte nur möglich erscheinen auf dem Standpunkte einer Reflexions-theorie, welche dem Menschen eine Voraussicht der Zwecke zutraute,die er weder jetzt besitzt noch jemals besessen hat.
Das Motiv, das ursprünglich den Willen des Einzelnen unterWundt, Ethik. 2. Aufl. 15