Die Entstehung neuer Rechtsgebiete.
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an; in den Anfängen der Rechtsordnung übersteigen die erreichtenErfolge in der Regel weit die Absichten, aus denen sie hervorgingen.Zweitens aber ist auch im ferneren Verlauf die Congruenz vonZweck und Motiv immer nur für die nächsten Zwecke zutreffend,niemals für diejenigen, die dann im weiteren daraus hervorgehen,mag auch noch so sehr dem zurückschauenden Blick diese entferntereFolge als eine innerlich nothwendige erscheinen. Als der Staatdie Blutrache ablöste, glaubte er nur als Schiedsrichter zu handelnzwischen streitenden Parteien: der politischen und sittlichen Be-deutung der Strafgewalt wurde er sich erst allmählich bewusst,während er sich in deren Besitz sah. Jene Fürsten, die zum erstenMal ständische Vertretungen um sich sammelten, um von ihnen Geld-bewilligungen für Kriegs- und sonstige Zwecke zu erlangen, thatendiesen ersten Schritt zur Begründung eines Repräsentativsystemsohne Ahnung der ungeheuren Folgen, die sich daran knüpften. Ge-wiss ist der heutige Staat ebenso wenig ein Werk des blinden Zu-falls, wie der vielgegliederte Körper eines lebenden Wesens ein zu-fälliges Aggregat ist. Aber wie in dem Embryo der reife Organis-mus, ebenso schlummert die spätere politische Entwicklung als un-sichtbarer Keim in ihren Anfängen. Nur der zurückschauende Blickkann die innere Gesetzmässigkeit des ganzen Verlaufes erkennen;der vorwärtsschauende hat immer nur die nächsten Stufen imAuge. Wohl mag sich diese Aussicht erweitern mit der Grösse desbereits zurückgelegten Weges. Namentlich in einer Beziehungliegt in der Geschichte selbst ein wichtiges Hülfsmittel zur Beseiti-gung von Täuschungen. Der menschliche Geist ist stets geneigt,das Unbekannte nach dem Bekannten zu beurtheilen. In Bezug aufdie Vergangenheit wird dieser Irrthum langsam, viel langsamer alsman gewöhnlich denkt, durch die geschichtliche Erfahrung beseitigt.In Bezug auf die Zukunft kann er nie widerlegt werden. Die un-geheure Mehrzahl der Menschen stellt sich daher vor, dass die Zu-kunft im wesentlichen der Gegenwart gleichen werde. Nur einekleine Zahl, die aus der Geschichte mehr als die blosse Kenntnissder Thatsachen gelernt hat, sieht ein, dass die Veränderungen der Zu-kunft nicht geringer, ja dass sie wahrscheinlich viel grösser seinwerden als die der Vergangenheit, weil es in dem Wesen allergeistigen Entwicklungen liegt, dass sich die Zahl neuer entwicklungs-fähiger Keime fortwährend vervielfältigt.