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Die Sitte und das sittliche Leben.
Verschuldung und wird durch Verachtung, Äechtung oder thätlicheMisshandlungen gestraft*). Die Art sich zu schmücken, zu kleiden,zu essen und eine Menge abergläubischer Gebräuche regelt die Sitteebenso streng und nicht selten strenger als die Verhältnisse desBesitzes und die Verfolgung, die der Familie eines Ermordeten gegenden Mörder zusteht. Diese Zustände reichen noch tief in die An-fänge der Staatenbildung hinein. Ist doch der Staat zunächst nichtsowohl aus der Nöthigung hervorgegangen, diese durch die Sittegegebenen Normen zu wahren, als aus dem Schutzbedürfniss gegenfeindliche Angriffe, das entweder verwandte Stämme veranlasste sichunter einem Oberhaupt zusammenzuschliessen oder einem kriegs-tüchtigen Häuptling die Erringung der Oberherrschaft ermöglichte.Damit geht aber von selbst ein Theil der Gewalt, welche die Sittedem Familienhaupt Uber seine Angehörigen zuweist, auf das Ober-haupt des Staates über. Beim Ausbruch von Streitigkeiten zwischeneinzelnen Stammesgenossen ist jenes nun der natürliche Schieds-richter, der seiner Entscheidung nöthigenfalls mit Gewalt Achtungverschaffen kann. Bildet sich eine despotische Regierungsform aus,so erweitert sich die Macht des Herrschers über diese Grenzen: erwird selbst der Träger einer Rechtsordnung, die seine persönlichenAnschauungen zum Ausdruck bringt, dabei aber leicht den Launenegoistischer Willkür unterliegt und nur in seltenen Glücksfällen demBedürfnisse einer geordneten Rechtspflege genügen wird. Es istdaher bezeichnend, dass schon bei den Naturvölkern gerade in despo-tischen Staaten anarchische Zustände oft mit einer gewissen Regel-mässigkeit einreissen**). Anders wo die Macht rivalisirender Häupt-linge der Gewalt des Oberherrn bestimmte Schranken setzt. Hierwird dann nicht nur dem Einfluss desselben auf die unter ihmstehenden Gemeindeverbände ein Zügel angelegt, sondern es bildetsich auch leicht die Sitte aus, dass bei Besitz- oder sonstigen Rechts-streitigkeiten der Einzelnen oder der Familienverbände die ange-sehensten Häuptlinge mitzurathen haben. So in dem Königthumder Hellenen, das uns Homer schildert. Oder die Beschränkung gehtnoch einen Schritt weiter: über wichtigere Fragen beschliesst, nachdemdie Fürsten berathen und ihre Meinung vorgetragen, das versammelteVolk, während, entsprechend dieser Ausdehnung der Macht der Einzel-nen, die Entscheidung über speciellere Fragen, insbesondere also die
*) Eine Zusammenstellung hierauf bezüglicher Thatsachen siehe beiLubbock, Die Entstehung der Civilisation, S. 372 ff.
**) Waitz, Anthropologie der Naturvölker, II, S. 147.