Die Entstehung der Rechtsordnung.
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nigfacher Schwankungen und Unterbrechungen, im ganzen eine con-tinuirliche ist, in deren Ablauf sich zugleich überall wiederkehrendeGesetze des geistigen Geschehens bethätigen. Nicht darin also be-steht der Vorzug des heutigen Menschen vor dem der Vorzeit, dasser besser ist, sondern darin, dass er besser sein kann, oder wennwir die imperative Form des Sittengesetzes wählen, dass er bessersein soll als dieser. Gerade im Staate aber ist es durch dieWechselwirkung der zahllosen geistigen Kräfte, auf denen seineErhaltung und Entwicklung beruht, am ehesten möglich, dass dasSein dem Sollen zwar nicht völlig gleichkomme, aber doch an-nähernd mit ihm Schritt halte. Hierauf beruht die ungeheureethische Bedeutung, welche die Entwicklung der staatlichen Ein-richtungen für alle andern Lebenskreise besitzt. In der Rechts-ordnung, welcher der Staat alle seine Angehörigen unterwirft,stellt er Normen auf, in denen neben sonstigen Zwecken sittlicheAnschauungen zum Ausdruck gelangen. Er bringt dadurch die fürdas Leben der Gemeinschaft unerlässlichsten Sittengesetze klarerzum Bewusstsein, und er schützt den Einzelnen gegen Gewalthand-lungen, die zugleich dem sittlichen Gewissen widerstreiten.
h. Die Entstehung r der Rechtsordnung.
Da das Recht der Inbegriff der Normen ist, denen der Staatbei den seiner Machtsphäre angehörigen Gliedern der GesellschaftGeltung verschafft, und denen er zugleich in seinem Verhalten gegensie wie in seinem Verkehr mit andern Staaten sich selbst unter-wirft, so ist es an und für sich klar, dass das Recht nicht frühersein kann als der Staat — eine Regel, gegen die alle jene rechts-philosophischen Theorien verstossen, die auf den Vertrag, also aufein Rechtsgeschäft, den Staat gründen. Wie dieser allmählich ausdem ursprünglichen Stammesverbande, so sind die Normen desRechts aus denen der Sitte entstanden. Staat und Recht sind daherinnig verbundene Erzeugnisse des gemeinsamen Lebens, von denenkeines dem andern, weder dem Begriff noch der Zeit nach, voraus-gehen kann.
Unter den vielen irrigen Vorstellungen über den Naturzustanddes Menschen ist keine verkehrter als diejenige, die jenen für einenZustand ungezügelter Freiheit hält. Der Wilde ist ein Sclave derSitte. Die peinlichsten Regeln begleiten ihn bei allen Lebensver-richtungen; ihre Nichtbefolgung gilt meist zugleich als religiöse