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Ethik : eine Untersuchung der Thatsachen und Gesetze des sittlichen Lebens
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207
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Die Entwicklung der Staatsformen.

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aber unwahrscheinlich. Am ehesten können noch religiöse Beweg-gründe dasselbe herbeiführen, doch auch sie wohl dauernd nur dann,wenn sie durch politische und kriegerische Erfolge unterstüzt werden.Da übrigens das persönliche Herrscherthum, die Grundlagen deralten Stammesverfassung kaum jemals ganz vernichtet, und da hin-wiederum die letztere nirgends ungestört von äusseren Gefährdungensich entwickeln kann, so kommt vermuthlich keine der beiden For-men der Staatenentstehung irgendwo isolirt vor, sondern es greifenstets beide Momente so • ineinander, dass höchstens von einer über-wiegenden Betheiligung des einen oder andern die Rede sein kann.Vielleicht zum vollkommensten Gleichgewicht sind dieselben bei denindogermanischen Stämmen gelangt. Selbst so früh getrennte Völkerwie die Inder und Germanen zeigen hier wesentlich übereinstimmendeEinrichtungen: eine Gauverfassung, die in Dorfgemeinde, Gau

und Stamm sich abstuft; eine im Ganzen unveränderte patriarchalischeGestaltung der unteren Glieder dieser Reihe; sodann die Zusammen-fassung des Stammes unter einem im Kriege emporgekommenen,aber durch die Häuptlinge beschränkten Wahlkönigthum. Daranschloss sich endlich im Gefolge grösserer Völberbewegungen dieVerbindung mehrerer Stämme unter einer die Oberherrschaft ansich reissenden einzelnen Persönlichkeit *). Auch das Königthumder griechischen Heroenzeit zeigt diese beiden Einflüsse vereinigt,mit einem Uebergewicht des patriarchalischen Elementes. Bemerkens-werth ist es, dass das letztere in sprachlichen Ausdrücken nachwirkt,selbst wo seine reale Bedeutung verblasst ist. Homer nennt dieKönige die Hirten der Völker und vergleicht den milden HerrscherOdysseus mit einem Vater. Noch heute führt der russische Czardiesen Titel, wie denn bei den Slaven auch in der Verfassung derGemeinden am längsten Reste patriarchalischer Ztistände erhaltengeblieben sind **).

Diese Vermischung der Bedingungen trägt zugleich die Keimezu den mannigfaltigsten, durch die besonderen historischen Verhält-nisse bestimmten Entwicklungen in sich. Bald tritt, wie in Indien,der Gegensatz zu einer unterworfenen Bevölkerung als entscheidendsterEinfluss auf: die Stammestrennung überträgt sich auf die Ständedes erobernden Volkes selbst, und der Einfluss des Königthums wird

*) Vgl. Zimmer, Altindisches Leben, S. 158 ff. Grimm, Deutsche.Rechtsalterthümer, S. 229 ff.

**) Klemm, Allgemeine Culturgeschichte, X, S. 153 ff.