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Die Sitte und das sittliche Leben.
kung, die ihrerseits wieder durch das Institut der Sclaverei nahegelegt war. Je mehr endlich die Frau durch eigenes Verdienst,durch die Achtung, in die sie sich bei den Kindern und bei demManne zu setzen wusste, die einmal errungenen Rechte befestigte,um so sicherer wandelten sich allmählich jene Nebenweiber in dienendeMägde um, bis schliesslich das Christenthum den Unterschied zwischenArm und Reich auch hier zu beseitigen strebte. Mit dauerndem Erfolgwar dies freilich nur möglich, weil schon in der antiken Culturjener Gesichtspunkt des Besitzes, aus dem das Vaterrecht hervor-gegangen, mehr und mehr zurückgetreten war, um ein Verhältnissgegenseitiger Rechte und Pflichten an dessen Stelle zu setzen.Doch mehr thatsächlich als mit klarem Bewusstsein hatte sich dieserWandel der Anschauungen vollzogen, wie dies am besten die ver-hältnissmässig niedrige Schätzung beweist, die noch bei den altenPhilosophen das Verhältniss der Ehe findet. Das praktische Lebenist hier, wie so oft, der theoretischen Construction vorausgegangen.Nachdem die überwiegende Werthschätzung physischer Kraft einerAnerkennung der geistigen Seite der Persönlichkeit gewichenwar, musste sich die neue, in der Trennung der Einzelfamilie vor-bereitete Anschauung von selbst Bahn brechen, trotz der Versucheeines Plato, die alte patriarchalische Stammesherrschaft in seinemidealen Zukunftsstaat zu erneuern.
Die ethische Eigenthümlichkeit jener neuen Anschauung be-stand aber darin, dass sie die älteren Vorstellungen der Blutsver-wandtschaft und des Besitzes beide beibehielt, sie verändernd undihnen zugleich einen neuen Gedanken hinzufügend. Die Idee derBlutsverwandtschaft veränderte sie, indem sie dieselbe auf beideEltern ausdehnte; den Begriff des Besitzes, indem sie Weib undKinder zu einem geistigen Besitz erhob. Dieser unterscheidetsich von dem materiellen nicht nur durch seinen grösseren Werth,sondern insbesondere auch dadurch, dass er wegen seiner an diePersönlichkeit gebundenen Bedeutung für absolut unveräusser-lich gilt. Hiermit hängt zugleich der neue Gedanke zusammen,der zu jenen alten aber veränderten Vorstellungen hinzukommt: derGedanke der Pflicht. In gewissem Grade kennt ihn schon diealte Rechtsanschauung. Nachdem der Vater das Kind aufgenommen,hat er zugleich symbolisch die Pflicht seiner Erziehung auf sich ge-nommen. Aber noch schlummert völlig die Idee eines Gleich-gewichts der Pflichten. Unter der Herrschaft des Mutterrechtskann sie in Folge der lockeren und leicht zu lösenden Beschaffenheit