Das Verhältniss der Sitte zur Gewohnheit und zum Brauche. 131
nie ihr vorausgehen oder, was damit gleichbedeutend ist, sich anihre Stelle setzen. Nun gibt es aber keine Yolkssitte von irgenderheblicher Bedeutung und Ausdehnung, keine also die den Namender Sitte wirklich verdient, bei der von der thatsächlichen Nach-weisung einer solchen Entwicklung aus beschränkten Gewohnheitendie Rede sein könnte. Immer stossen wir nur auf ältere Formender nämlichen Sitte, Formen die unter Umständen in Zweck undBedeutung wie in der äusseren Erscheinung beträchtlich ab-weichen können. Jene Ableitung aus der individuellen Gewohn-heit bleibt eine Fiction, analog der Fiction eines ersten Besitz-ergreifers oder eines ersten Gesetzgebers und Sprachschöpfers, mittelstderen man die ursprüngliche Entstehung des Eigenthums, derStaatsgemeinschaft und der Sprache hat erklären wollen. Alle dieseFictionen entspringen aus dem an sich berechtigten Streben für diegrossen geistigen Thatsaclien der menschlichen Gesellschaft in demindividuellen Bewusstsein die letzten Erklärungsgründe aufzufinden;sie machen nur von dieser Maxime einen unrechtmässigen Gebrauch,indem sie die unleugbare Thatsache, dass das Individuum der Factorder Gesammtentwicklung sei, in die Voraussetzung umwandeln, dasser der Motor derselben sei. So nothwendig jedoch der Einzelne zuallem, was er in der Gemeinschaft mit Seinesgleichen zur Ent-wicklung bringt, die Anlagen in sich tragen muss, so gewiss ist es,dass die bedeutsamsten Schöpfungen der Gesammtheit, Sprache,Mythus, Sitte, Recht, zwar von dem Einzelnen beeinflusst, niemalsaber von ihm geschaffen werden können. Bei der Sitte findet diesseinen besonderen Ausdruck in der Thatsache, dass überall, wo wirim Stande sind eine solche auf ihre ursprünglicheren Formen zurück-zuverfolgen, religiöse Vorstellungen und primitive Rechtsanschau-ungen, beide oft innig mit einander verbunden, als die erreichbarenAnfänge dieser Entwicklung sich darstellen.
Mau kann nun freilich einwenden, über diese erreichbarenGrenzen müsse unser Versuch einer Reconstruction der Entstehungs-geschichte der Sitte schon deshalb hinausgehen, weil wir hier beieinem Punkte stehen bleiben, der sich unmöglich als der wirk-liche Anfang betrachten lasse. Mag eine Volkssitte ein noch sohohes Alter haben, irgend einmal muss sie entstanden, ihrer Gel-tung muss ihre Ausbreitung in der Volksgemeinschaft voraus-gegangen sein. Wie sollte sich aber diese anders denken lassendenn als eine Uebertragung von Person zu Person, bei welcher dieNachahmung die nämliche Rolle im grossen spielte, die heute noch